Streubombenangriff auf Ain Issa

Die türkischen Besatzungstruppen haben erneut verbotene Streubomben gegen die Zivilbevölkerung im nordsyrischen Ain Issa eingesetzt.

Die Umgebung der nordsyrischen Kleinstadt Ain Issa ist erneut mit verbotenen Streubomben angegriffen worden. Nach vorliegenden Informationen haben die türkischen Besatzungstruppen um 9.30 Uhr Ortszeit die Raststätte Seqir, das Ain-Issa-Camp, die Verbindungsstraße M4 sowie die einen Kilometer westlich der Stadt gelegenen Dörfer Xalidiyê und Mielek bombardiert. Weitere Angaben liegen noch nicht vor.

Die Region ist zuletzt am 15. September mit Streubomben angegriffen worden, dabei wurden zwei Menschen verletzt. Der türkische Staat begeht nahezu täglich Kriegsverbrechen in der nordostsyrischen Autonomieregion. Fast jeden Tag werden zivile Siedlungsgebiete angegriffen. Am 17. September sind bei einem Artillerieangriff auf das Dorf al-Dibis nahe Ain Issa vier Zivilisten ums Leben gekommen. Mindestens drei weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Bei den Toten handelt es sich um vier Personen im Alter zwischen 17 und 40 Jahren.

Völkerrechtlich verbotene Munition

Seit dem 1. August 2010 ist das Übereinkommen über Streumunition in Kraft, das völkerrechtlich den Einsatz, die Herstellung und die Weitergabe von Streumunition verbietet. Streubomben bestehen aus Hunderten von sogenannten Bomblets, die sich nach Abwurf der Bombe auf ein Gebiet verteilen. Zwischen 5 und 20 Prozent der Submunition sind nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen Blindgänger, dies führt zu einer ähnlichen Bedrohungslage wie Landminen. 98 Prozent aller Opfer dieser Waffen sind Zivilist:innen, ein Viertel von ihnen Kinder. Die Türkei setzt weiterhin Streubomben ein und ist dem Übereinkommen über Streumunition, dem mittlerweile 110 Staaten angehören, nicht beigetreten. Auch in Südkurdistan kommen immer wieder Streubomben gegen die Zivilbevölkerung und die Guerilla zum Einsatz.