Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben eine Meldung des türkischen Verteidigungsministeriums dementiert, laut der 29 ihrer Mitglieder bei vermeintlichen Angriffsversuchen auf türkische Besatzungstruppen ums Leben gekommen seien. Die Behauptung entbehre jeglichem Wahrheitsgehalt, ließen die QSD verlauten.
Das türkische Verteidigungsministerium twitterte am Freitag, dass „PKK/YPG-Terroristen“ nicht näher benannte Regionen in den Gebieten der „Operation Euphrat-Schild“ beziehungsweise „Operation Friedensquelle“, wie die Türkei zynisch die illegale Besatzungszone im Norden und Nordwesten von Syrien nennt, angegriffen hätten. Als Reaktion darauf seien 29 von ihnen „neutralisiert“ worden.
Die QSD erklärten dazu: „Die türkische Besatzerarmee bombardiert täglich unsere Regionen und zielt bei diesen Angriffen auf die Zivilbevölkerung. Erst kürzlich kam ein Minderjähriger durch Bombardements auf ein Gebiet zwischen Amûdê und Dirbêsiyê ums Leben. Diese Armee, die Kinder tötet, versucht durch unwahre Nachrichten die Tatsachen zu verschleiern. Dass 29 unserer Kämpferinnen und Kämpfer bei angeblichen Angriffsversuchen gegen die türkische Armee getötet worden seien, entspricht nicht der Wahrheit.“ Ihre Kräfte würden nicht in den als Ausgangspunkt für die behaupteten Attacken genannten Besatzungszonen operieren, so das multiethnische Militärbündnis.
Die Türkei verbreitet seit Monaten immer wieder Meldungen über angebliche Angriffe der QSD beziehungsweise ihrer Mitgliedsverbände auf türkische Besatzungstruppen. Es handelt sich um eine altbewährte Methode der Führung in Ankara, die öffentliche Meinung zu manipulieren und eine Grundlage für Angriffe auf das Autonomiegebiet Nord- und Ostsyriens zu schaffen. Der türkische Staat ist in der Vergangenheit immer wieder völkerrechtswidrig gegen die Teile der selbstverwalteten Regionen im Nachbarland vorgegangen. Im Verlauf von drei Angriffskriegen in den Jahren 2016, 2018 und 2019 wurden große Gebiete im Grenzstreifen besetzt, darunter Efrîn, Serêkaniyê (ar. Ras al-Ain) und Girê Spî (Tall Aybad). Das im Vorfeld als Rechtfertigung für die Invasionen geltend gemachte Selbstverteidigungsrecht lag damals wie heute ebenso wenig vor wie die behauptete Bedrohungslage.