QSD unterzeichnen Aktionsplan gegen Kinderrekrutierung

Die Demokratischen Kräfte Syriens haben einen Aktionsplan zur Beendigung der Rekrutierung von Kindersoldaten und der Prävention der Ausbeutung von Kindern in bewaffneten Konflikten unterzeichnet. UN-Sonderbeauftragte Virginia Gamba begrüßte den Beschluss.

Die Demokratischen Kräfte Syriens (Quwwat Suriya ad-dimuqraṭiya, QSD) haben einen Aktionsplan zur Beendigung der Rekrutierung von Kindersoldaten und der Prävention der Ausbeutung von Kindern in bewaffneten Konflikten beschlossen. Das gab Stephane Dujarric, Sprecher von UN-Generalsekretär Antonio Guterres, am Montag bekannt.

Unterzeichnet wurde das Abkommen bereits am vergangenen Samstag von Virginia Gamba, der UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten, und Mazlum Abdi, Oberkommandierender der QSD, im Rahmen einer offiziellen Zeremonie im Palais des Nations (Völkerbundpalast) in Genf. Die QSD verpflichten sich damit, die Rekrutierung von Kindersoldaten sofort einzustellen, den Missbrauch von Minderjährigen in ihren Reihen zu erfassen und Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsmaßnahmen einzuleiten.

Virginia Gamba begrüßte den Beschluss. Es sei ein wichtiger Tag für den Schutz von Kindern in Syrien und der Beginn eines Prozesses, so die UN-Sonderbeauftragte. „Die Demokratischen Kräfte Syriens engagieren sich in hohem Maße dafür, dass kein Kind von einer unter ihrem Dach tätigen Einrichtung angeworben und eingesetzt wird”, sagte Gamba, die außerdem die Arbeit der Kinderschutzorganisationen vor Ort würdigte. Da der Konflikt in Syrien seit acht Jahren andauere, forderte die UN-Sonderbeauftragte alle Parteien nachdrücklich auf, auf eine politische Lösung hinzuarbeiten, um dem Land nachhaltigen Frieden zu bringen. Dies sei nach wie vor die beste Option zur Verhinderung schwerwiegender Verstöße gegen Kinder, so Gamba. Die Unterzeichnung des Aktionsplans ist das Ergebnis eines monatelangen Engagements zwischen den Vereinten Nationen und den QSD in enger Absprache mit dem Sonderbeauftragten.

Mit dem Aktionsplan auf Grundlage der UN-Sicherheitsratsresolution 1612 wird das 2. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen umgesetzt, das das bisher ausdrücklichste Verbot von Kindersoldaten in der internationalen Rechtsprechung darstellt. Durch die Resolution wurde ein Mechanismus zur Überwachung von Verbrechen gegen Kinder eingeführt. Es dient der Veröffentlichung von Länderberichten über die Situation der Kinder in bewaffneten Konflikten und der Sammlung von Informationen über die sechs schweren Verbrechen gegen Kinder: Tötung und Verstümmelung; Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten; Vergewaltigung und Anwendung sexueller Gewalt; Entführungen; Angriffe auf Schulen und/oder Krankenhäuser; Verhinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe.

Regierungen und bewaffnete Gruppen, die gegen die ersten drei Tatbestände verstoßen, werden im jährlichen Bericht des UN-Generalsekretärs zur Lage von Kindern in bewaffneten Konflikten benannt und auf eine Liste gesetzt, die sogenannte „Liste der Schande”. Der von den QSD unterzeichnete Aktionsplan folgt der Listung der Volksverteidigungseinheiten (YPG) im Jahr 2014 für die Rekrutierung von Minderjährigen. Die YPG bilden eine Komponente des Militärbündnisses QSD, das sich für ein säkulares, demokratisches und dezentrales Syrien einsetzt.