Noura al-Hamid: Der Gesellschaftsvertrag schützt Frauenrechte

Im Moment entsteht ein neuer Gesellschaftsvertrag für die selbstverwalteten Regionen in Nord- und Ostsyrien. Noura al-Hamid vom Vorbereitungskomitee betont, der Entwurf schütze in erster Linie die Frauenrechte.

Frauenbefreiung zählt zu den zentralen Paradigmen der Revolution von Rojava. Von Anfang an befanden sich im Gesellschaftsvertrag von Nord- und Ostsyrien grundlegende Regelungen zur Garantie der Rechte von Frauen. Am 25. November 2020 beschloss der Demokratische Syrienrat, den Gesellschaftsvertrag zu novellieren. Um diesen Beschluss umzusetzen, hat die Generalversammlung der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien ein aus 30 Mitgliedern bestehendes Kernkomitee gegründet. Ein großes Komitee von 158 Personen bereitete den Entwurf des Gesellschaftsvertrags vor. Das große Komitee zur Erstellung des Gesellschaftsvertrags versammelte sich in diesem Jahr am 11. April zum ersten Mal gemeinsam mit den Exekutiv- und Legislativräten der Region Cizîrê. Am 12. April begann die Delegation Versammlungen mit den Stadt- und Provinzräten von Cizîrê, Firat und Efrîn abzuhalten. Der Zweck dieser Treffen war es, die Ansichten der Bevölkerung und ihre Vorschläge zum Entwurf des Gesellschaftsvertrags aufzunehmen. Das Kernkomitee wird dann den Entwurf erneut prüfen und der Generalversammlung der Selbstverwaltung vorlegen.

Geschlechtergleichberechtigung wird garantiert

Im Entwurf wird der demokratische, ökologische und frauenbefreiende Grundsatz bekräftigt, und die Frauenrechte werden in eigenen Artikeln festgehalten. In diesen Artikeln wird die Gleichstellung der Geschlechter garantiert, alle Arten von Gewalt gegen und die Diskriminierung von Frauen werden als Straftaten definiert und die Täter werden nach dem Gesetz bestraft.

In dem mit dem Titel „Das gesellschaftliche System“ überschriebenen dritten Teil, Abschnitt 1, Artikel 70 werden die Rechte von Frauen im politischen, sozialen und militärischen Bereich geschützt und eine Geschlechterquote von 50 Prozent in allen Räten vorgeschrieben. Noura al-Hamid vom Komitee zur Erstellung des Gesellschaftsvertrags berichtet, dass der Gesellschaftsvertrag aus 99 Artikeln und vier Teilen besteht. Zur Garantie der Frauenrechte sei ein Kernkomitee gebildet worden.

Ein Mechanismus für Selbstverwaltung und Zivilgesellschaft“

Noura al-Hamid erklärt, die Grundprinzipien des Gesellschaftsvertrags seien unter anderem die Errichtung von Selbstverwaltungsinstitutionen für Frauen, die Garantie des freien Frauenwillens und die Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen in jeder Hinsicht. „Der Gesellschaftsvertrag garantiert die Rechte der Frauen, damit Frauen sich in Richtung Freiheit bewegen, sich in der Gesellschaft behaupten und ihr Land im Falle eines Angriffs verteidigen können“, so al-Hamid. „Wir haben die Aufgabe erhalten, mit der Bevölkerung zusammenzukommen, denn die Rechte der Völker hier werden geschützt und es wird ein Mechanismus zur Selbstverwaltung und Zivilgesellschaft geschaffen.“ Sie unterstreicht, der Gesellschaftsvertrag könne ganz Syrien und alle seine Bewohner:innen einschließen. Daher würden Versammlungen durchgeführt, um alle Perspektiven und Vorschläge einzubeziehen.