In einem am Mittwoch veröffentlichten NDR-Bericht von Britta von der Heide, Volkmar Kabisch und Amir Musawy wird behauptet, dass die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien die Rückführung von IS-Anhängern nach Deutschland verweigert. Das Auswärtige Amt habe im Januar eine Liste mit den Namen von insgesamt 25 deutschen Frauen und Kindern an „Vertreter der Kurden“ übergeben und um Überstellung gebeten. „Doch die Kurden lehnten ab“, heißt es in dem Artikel.
Auf Anfrage von ANF wies Abdulkarim Omar, Ko-Vorsitzender des Rates für auswärtige Angelegenheiten der Autonomiebehörde, diese Behauptung zurück: „Dass Deutschland die Herausgabe von IS-Frauen und Kindern eingefordert und die Autonomieverwaltung das abgelehnt hat, entspricht nicht der Wahrheit.“
Das Problem mit den aus über fünfzig Ländern stammenden gefangenen IS-Mitgliedern und den Frauen und Kindern, die in Lagern untergebracht sind, ist weiterhin nicht gelöst. Allein im Camp Hol bei Hesekê halten sich ungefähr 10.500 IS-Frauen und Kinder auf, die weder aus Syrien noch aus dem Irak stammen. Die Herkunftsländer übernehmen keine Verantwortung für sie.
Die Autonomieverwaltung hat wiederholt an die Herkunftsländer appelliert, damit diese ihre Staatsangehörigen zurückführen, gemeinsame Projekte für die Lager durchgeführt werden und ein internationaler Gerichtshof eingerichtet wird. Der Rat für auswärtige Angelegenheiten hat bei Anfragen der jeweiligen Staaten eine offizielle Übergabe von Frauen und Kinder gewährleistet. Die wenigsten Länder erklären sich jedoch dazu bereit.
Deutschland hat im August und November 2019 sechs Waisenkinder und ein krankes Baby zurückgeführt.