Neue Internetpräsenz gegen das PKK-Verbot

27 Jahre nach dem Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland hat ein Netzwerk von politisch aktiven Menschen eine Internetplattform eingerichtet, um zu informieren und zur Verbotsaufhebung zu animieren.

Zum 27. Jahrestag des PKK-Verbots in Deutschland ist eine neue Internetplattform eingerichtet worden. „Wir sind ein Netzwerk von politisch aktiven Menschen, die der Meinung sind, dass das PKK-Verbot in Deutschland umgehend aufgehoben werden muss. Auf dieser Onlinepräsenz möchten wir über das PKK-Verbot, seine Geschichte und Auswirkungen, sowie den politischen und juristischen Kampf dagegen informieren. Darüber hinaus möchten wir Menschen, die ebenfalls dieses Verbot als ungerecht und falsch empfinden, dazu ermutigen, aktiv zu werden, ihre Mitmenschen über die Auswirkungen des Verbots zu informieren, aber auch Proteste und Prozessbeobachtungen im Zusammenhang mit dem Verbot zu organisieren“, heißt es in der Selbstdarstellung auf verbot-aufheben.de.

Die Seite befindet sich noch im Aufbau. Das Netzwerk will dazu animieren, die Kampagne gegen das PKK-Verbot durch eigene Aktivitäten und die Verbreitung von Informationen zu unterstützen. In der Rubrik Termine werden aktuelle Gerichtsverhandlungen angekündigt, geplant sind außerdem Hinweise zu themenbezogenen Veranstaltungen und Protestaktionen. Außerdem sind ausführliche Hintergrundinformationen zur Chronologie des Verbots, der EU-Terrorliste, 129b-Verfahren und parlamentarischen Initiativen zu finden.

Politische Gefangene ohne individuelle Straftaten

Wie das Netzwerk mitteilt, sollen die Inhalte der Seite in den folgenden Tagen weiter ausgebaut werden. Ein Schwerpunkt werden dabei die Anklagen und Verurteilungen wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung nach §§129a/b Strafgesetzbuch sein. In nahezu allen Verfahren werden den Beschuldigten keine individuellen Straftaten vorgeworfen. Allgemeine politische Aktivitäten wie etwa das Organisieren von Demonstrationen und Kulturveranstaltungen reichen aus, um die Betroffenen für Jahre hinter Gitter zu sperren.

Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. betreut in diesem Zusammenhang aktuell elf politische Gefangene in deutschen Gefängnissen. Von diesen befinden sich neun Aktivisten in U- und zwei in Strafhaft. Eine Kurdin und zwei Aktivisten sind zwar auf freiem Fuß, doch stehen sie in laufenden Prozessen vor den Staatsschutzsenaten diverser Oberlandesgerichte. Überhaupt ermöglicht werden diese Verfahren durch eine allgemeine Ermächtigung, die das Bundesjustizministerium am 6. September 2011 erteilt hat, wobei Einzelermächtigungen jederzeit verfügt werden können. Diese müssen weder begründet werden, noch kann Akteneinsicht genommen oder gegen sie geklagt werden. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2010 auch die PKK als „terroristische“ Vereinigung im Ausland gemäß der Paragraphen 129a/b StGB eingestuft hat, wurden von AZADÎ bislang 44 Verfahren begleitet.