Grenzübergang Sêmalka vorübergehend geöffnet

Der Grenzübergang Sêmalka zwischen Südkurdistan und Rojava ist vorübergehend geöffnet worden, um Menschen aus Nordostsyrien die Rückkehr in das Autonomiegebiet zu ermöglichen.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien bereits im März alle Zugänge in das Autonomiegebiet geschlossen. Der Grenzübergang Sêmalka nach Südkurdistan ist bereits seit dem 27. Februar als Präventionsmaßnahme gesperrt. Um den in Nordostsyrien lebenden Menschen die Rückkehr zu ermöglichen, ist der Grenzübertritt seit dem 27. Mai wieder erlaubt. Auch heute traf eine Gruppe Rückkehrer aus Südkurdistan ein und durfte nach einer Gesundheitskontrolle einreisen. Alle Eingereisten müssen sich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Grenzöffnung ist vorläufig bis zum 4. Juni befristet.

In Nordostsyrien ist bisher ein Mensch an COVID-19 verstorben. Die Autonomieverwaltung hat früh auf die Corona-Pandemie reagiert und am 23. März als Präventionsmaßnahme eine Ausgangssperre verhängt. Aktuell gilt das Ausgangsverbot nur noch von 19 bis 6 Uhr. Für den Fall eines Infektionsverdachts wurden in ganz Nord- und Ostsyrien Quarantänestationen eingerichtet.

Seit dem 20. Mai ist auch der Zugang in die von der syrischen Regierung kontrollierten Gebiete über die Grenzposten Tabqa und Tahya bei Minbic für den Lieferverkehr und humanitäre Zwecke wieder geöffnet.