Explosion in Minbic
Im nordsyrischen Minbic ist ein Fahrzeug explodiert. Die Ursache der Detonation ist unklar.
Im nordsyrischen Minbic ist ein Fahrzeug explodiert. Die Ursache der Detonation ist unklar.
In Minbic ist am Sonntag ein Fahrzeug explodiert. Der Wagen parkte vor einem Wohngebäude im Zentrum der Stadt, als sich die Detonation ereignete. Die Ursache war zunächst unklar, als möglicher Grund werden nach noch unbestätigten Angaben im Wagen gelagerte Waffen und Munition vermutet. Auch ein Anschlag wird nicht ausgeschlossen. Auf Bildern ist zu sehen, dass Flammen und dichter Rauch nach der Explosion aufstiegen.
Der Militärrat von Minbic, ein Mitgliedsverband der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), der die Stadt kontrolliert, und die Sicherheitsbehörde Asayîş untersuchen den Vorfall. Eine offizielle Stellungnahme liegt bislang noch nicht vor. Meldungen über drei Todesopfer, die sich zum Zeitpunkt der Explosion in dem Fahrzeug aufgehalten haben sollen, wurden bisher ebenfalls noch nicht kommentiert.
Im April war es in relativer Nähe des Tatorts schon einmal zur Detonation eines Autos gekommen. Unbekannte hatten einen Sprengsatz unter dem Fahrzeug befestigt, der dem Militärrat von Minbic zugerechnet worden war. Nur durch Glück war niemand verletzt worden. Im Juni kamen bei verschiedenen Drohnenangriffen des türkischen Staates sechs Kämpfer des Verbands in Minbic ums Leben.
Minbic liegt im nördlichen Syrien und westlich des Euphrat. Damit bildet die Stadt, die zur Autonomieregion Nord- und Ostsyrien (AANES) gehört, einen wichtigen Brückenkopf. Die Metropole ist rund dreißig Kilometer von der türkischen Grenze entfernt und wurde im August 2016 von den QSD und dem Militärrat vom IS-Terror befreit.
Minbic ist neben Tel Rifat eine von zwei Städten, die vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als erstes Angriffsziel für eine neuerliche Invasion der Türkei in der AANES benannt worden sind. In der Stadt kommt es immer wieder zu Angriffen der türkischen Armee und verbündeter Dschihadistenmilizen, die sich gegen den Militärrat, die Zivilbevölkerung und Angehörige der Selbstverwaltung richten.