Drei Tote bei Brand in Camp Hol

Im nordostsyrischen Flüchtlingslager Hol sind drei Menschen bei einem Zeltbrand ums Leben gekommen. 36 weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Die Ursache des Feuers ist noch unklar.

Im Flüchtlingslager Hol bei Hesekê im Nordosten von Syrien sind drei Menschen bei einem Brand ums Leben gekommen. Mindestens 36 weitere Menschen zogen sich teils schwere Brand- und Rauchverletzungen zu. Drei von ihnen werden in einer Gesundheitsstation im Camp behandelt, alle anderen sind in nahegelegene Krankenhäuser eingeliefert worden, heißt es.

Nach Angaben der Campverwaltung von Hol brach das Feuer am Abend aus noch ungeklärter Ursache im Bereich vier des Lagers aus, in dem syrische Binnenflüchtlinge untergebracht sind. Anschließend sprangen die Flammen auf ein Großzelt über. Angaben zur Identität der Toten liegen bislang nicht vor. Die innere Sicherheit hat nun Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Wann mit ersten Untersuchungsergebnissen gerechnet wird, sei noch nicht absehbar.

Das Camp Hol

Das Camp Hol liegt etwa 45 Kilometer östlich der Stadt Hesekê. Die Zeltstadt wurde Anfang 1991 während des Zweiten Golfkriegs vom UNHCR für irakische Flüchtlinge errichtet. Nachdem es zwischenzeitlich geschlossen war, wurde das Camp im Zuge des Irakkrieges 2003 wiedereröffnet. Mit Beginn der Syrienkrise besetzte die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat” (IS) das Camp und machte es zu einer wichtigen Einrichtung seiner Schreckensherrschaft. Im Oktober 2015 wurde das Lager von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) befreit und befindet sich seither unter der Kontrolle der Selbstverwaltung. Derzeit beherbergt Camp Hol gut 60.000 Personen aus mehr als 50 verschiedenen Ländern, darunter tausende IS-Familien, die nach der Einnahme der letzten IS-Bastion Baghuz von den QSD aufgegriffen wurden. Doch die nordostsyrische Autonomieverwaltung ist angesichts der Massen, türkischen Angriffsdrohungen und Aktivitäten von IS-Schläfermilizen überfordert. Die internationale Gemeinschaft sieht sich weiterhin nicht in der Verantwortung, nur wenige Länder sind ihrer Rückholpflicht bisher nachgekommen. In den meisten Fällen handelte es sich um Frauen und Kinder, die in ihre Heimatländer zurückgebracht wurden.