Ausgangssperre in Raqqa
In Nordostsyrien sind 17 neue Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt worden, die Anzahl der Infektionsfälle hat sich damit auf 25 erhöht. In Raqqa ist eine vierzehntägige Ausgangssperre verhängt worden.
In Nordostsyrien sind 17 neue Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt worden, die Anzahl der Infektionsfälle hat sich damit auf 25 erhöht. In Raqqa ist eine vierzehntägige Ausgangssperre verhängt worden.
In Nordostsyrien sind 17 neue Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt worden, die Anzahl der Infektionsfälle hat sich damit auf 25 erhöht. Das hat das Gesundheitskomitee der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien am Donnerstag bekannt gegeben. Demnach wurden in Raqqa drei Neuinfektionen festgestellt, in Deir ez-Zor ebenfalls drei und in der Region Cizîrê elf.
Der Zivilrat von Raqqa hat heute eine vierzehntägige Ausgangssperre erlassen. Außer in Krankheits- und anderen Notfällen darf der Großraum Raqqa weder betreten noch verlassen werden, auch zwischen den Ortschaften ist der Verkehr untersagt. Ausgenommen sind Gütertransporte. An die Bevölkerung wird Brot verteilt. Die verschiedenen Einrichtungen des Zivilrats arbeiten weiter, die Gesundheitszentren in den Dörfern sollen ausgebaut werden. Massenveranstaltungen wie Freitagsgebete, Hochzeiten und Trauerfeiern sind untersagt, Kaffeehäuser und Schwimmbäder sind geschlossen worden.
Die Region Cizîrê befindet sich bereits seit Donnerstag im Lockdown. Auch in den anderen Regionen im Autonomiegebiet sind die Corona-Bestimmungen verschärft worden.
Die Pandemie hat sich in Nord- und Ostsyrien relativ spät bemerkbar gemacht. Die Autonomieverwaltung hatte früh reagiert und bereits am 23. März als Präventionsmaßnahme eine Ausgangssperre verhängt. Da in den syrischen Regimegebieten und den Nachbarländern die Neuinfektionen mit dem Coronavirus stark zunehmen, wurden vor zwei Wochen die erst Mitte Juni gelockerten Corona-Regeln wieder verschärft. Seit vergangenem Freitag sind die Grenzübergänge wieder für vorerst fünfzehn Tage geschlossen. Einreisende ins Autonomiegebiet müssen für zwei Wochen in Quarantäne und Leichen von Personen, die außerhalb der selbstverwalteten Zone gestorben sind, dürfen auch weiterhin nicht nach Nord- und Ostsyrien überführt und beerdigt werden.