Verbreiten der Aussagen der gefangenen MIT-Agenten verboten

Lesen und Teilen der Aussagen der von der PKK gefangenen MIT-Agenten verboten. Dies stellt den bisher letzten Höhepunkt der Beschneidung der Pressefreiheit dar.

Die Verbreitung der von unserer Agentur veröffentlichten Nachrichten, zu den Aussagen der von der PKK gefangenen MIT-Abteilungsleiter, wurde in der Türkei verboten. Dies stellt den bisher letzten Höhepunkt der Beschneidung der Pressefreiheit dar. Von Presse- und Meinungsfreiheit kann in der Türkei nicht mehr gesprochen werden, was die Inhaftierungen von Journalist*innen, dem Schließen von Zeitungen, der Blockade von Internetseiten und der Repression gegen Zeitungen, die über Rechtsverletzungen berichten, beweisen.

Nach der Schließung von Konten in den sozialen Medien, werden nun auch Nachrichten einzeln gefiltert und entschieden, welche Nachrichten geteilt und somit weiterverbreitet werden können und welche nicht. Insbesondere die Nachrichtenagentur ANF wurde von dem Tag der Veröffentlichung der Aussagen der MIT-Abteilungsleiter an, auf jede nur erdenkliche Weise angegriffen. Die Agenturen, die unsere Nachricht verbreiteten, Nachrichtenportale, Internetseiten und Konten in den sozialen Medien, befinden sich im Visier des türkischen Staats.

Aufgrund eines Antrags der türkischen Verantwortlichen wurde vom 3. Schwurgerichtshof in  Ankara beschlossen, dass in der Türkei der Zugang zu bestimmten Konten sozialer Medien blockiert werden können. Weiterhin werden auf den nicht verbotenen Konten die Nachrichten gefiltert. So soll verhindert werden, dass bestimmte Nachrichten die Bevölkerung erreichen. Dem Antrag an das Gericht nach, stehen die von unserer Agentur ANF veröffentlichten Nachrichten zu den gefangenen MIT-Abteilungsleitern ganz oben auf der Liste. Unter den verbotenen Konten befinden sich Youtube-, Twitter- und sogar Instagram-Accounts von Agenturen.