Kurdische Journalistin wegen „Terrorpropaganda“ verurteilt

In der Türkei ist erneut eine kurdische Journalistin verurteilt worden: Durket Süren hat wegen Beiträgen im Netz eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe erhalten. Die Anklage wirft ihr Terrorpropaganda vor.

Die kurdische Journalistin Durket Süren ist wegen vermeintlicher Terrorpropaganda zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Grundlage des von einem Gericht in Amed (tr. Diyarbakir) nach zwei Jahren Verfahrensdauer gesprochenen Urteils gegen die Korrespondentin der feministischen Nachrichtenagentur JinNews sind Beiträge im Kurznachrichtendienst Twitter, die aus dem Jahr 2014 stammen und den Kampf der YPG/YPJ gegen den IS benennen. Ins Gefängnis muss Süren aber nicht. Die Strafe wurde zur Bewährung auf fünf Jahre ausgesetzt.

Der Prozess gegen Durket Süren war von der Antiterrorzentrale der türkischen Polizei in Amed angestrengt worden. Im März 2018 hatte man die Journalistin zunächst aufgrund einer Fahndungsverfügung am Ortseingang von Licê festgenommen und vier Tage lang zu ihren Twitter-Beiträgen verhört. Knapp ein Jahr später wurde Anklage wegen Propaganda für eine „Terrororganisation“ und Unterstützung für selbige gegen Süren erhoben. Von letzterem Vorwurf, der sich unter anderem auf den Besitz von kurdischsprachigen Zeitungen stützte, wurde die Journalistin freigesprochen.

Die Verteidigung von Süren argumentierte vor Gericht, dass die Beweismittel gegen die Journalistin – in diesem Fall Screenshots – illegal erhoben worden seien. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts dürften Konten in digitalen Netzwerken von der Polizei nicht ohne entsprechenden Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft nach angeblichen Straftaten abgesucht werden. Darüber hinaus stammten die inkriminierten Inhalte auf Sürens Twitter-Konto vor der Verbotsverfügung gegen die YPG. Die Volksverteidigungseinheiten werden in der Türkei seit dem 25. Mai 2015 als „Terrororganisation“ gelistet.

Das Gericht ignorierte bei seiner Entscheidung die Hinweise von Sürens Verteidigung auf die türkische Rechtsprechung und verurteilte die Kurdin zu insgesamt einem Jahr, sechs Monaten und 22 Tagen Gefängnis. Das nach ihrer Festnahme vor knapp drei Jahren gegen die Journalistin erteilte Reiseverbot wurde aufgehoben.

Türkei – größtes Gefängnis für Journalisten

Die Türkei gehört weltweit zu den repressivsten Staaten gegenüber Medienschaffenden. Laut einer Anfang Februar veröffentlichten Bilanz des in Amed ansässigen Journalistenvereins Dicle Fırat (kurz: DFG) zum Zustand der Pressefreiheit befanden sich zu dem Zeitpunkt 65 Journalist:innen im Gefängnis. Gegen mindestens 48 weitere Medienschaffende seien Gerichtsverfahren anhängig, in den meisten Fällen rechnet die Vereinigung mit Haftstrafen.