Wohnungsdurchsuchung wegen YPG-Beitrag in sozialen Medien

In München wurde die Wohnung von Kerem Schamberger durchsucht, weil er bei Facebook Fotos gepostet hatte, auf denen die Fahnen der YPG, YPJ und PYD zu sehen waren.

In München wurde die Wohnung von Kerem Schamberger polizeilich durchsucht, weil er bei Facebook Fotos gepostet hatte, auf denen die Fahnen der YPG, YPJ und PYD zu sehen waren.

Schamberger, der gegenüber ANF erwähnte, dass auch 2 türkischstämmige Polizisten an der Razzia beteiligt waren sagte, es sei kein Zufall, dass Bayern für diese Razzien auserwählt wurde.

Alptraum YPG und YPJ

Überall auf der Welt werden sie mit Sympathie betrachtet. Doch für deutsche Sicherheitskräfte scheinen die YPG (Volksverteidigungskräfte) und YPJ (Frauenverteidigungskräfte) ein Alptraum zu sein.

Gegen 6:00 Uhr heute früh verschafften sich Münchener Polizeibeamte Zutritt zur Wohnung von Kerem Schamberger und durchsuchten diese aufgrund von Beiträgen bei der Social-Media-Plattform Facebook.

Bei der Durchsuchung wurden Laptop, Handy und USB-Sticks des Doktoranden der Universität München beschlagnahmt.

Bei zwei der fünf Polizeibeamten, die sich Zutritt zur Wohnung von Schamberger verschaftten, handelt es sich um gebürtige Türken. Darunter befand sich wohl auch die Münchener Polizistin, die bereits häufig auf kurdischen Veranstaltungen demonstrativ eine Türkei-Fahne am Hals tragend gesehen wurde.

Kerem Schamberger gab gegenüber ANF an, dass ihn das Vorgehen der bayerischen Sicherheitsbehörden gegen ihn nicht überrascht. In Deutschland haben bereits tausende Menschen in den sozialen Netzwerken Fahnen der YPG geteilt. Dies sei keine Straftat, sondern ein würdigender Akt. Sollten diese Hausdurchsuchungen für die Polizei irgendetwas bezwecken, würden sie sich wahrscheinlich über ganz Deutschland erstrecken.

Weiterhin sagte Schamberger:  "Die Polizei macht sich zum Handlanger des türkischen Präsidenten Erdoğan, wenn sie die Verfolgung, der Kurden und Linke in der Türkei ausgesetzt sind, auch in Deutschland durchführt."

YPG-Fahnen seit Verfügung vom 2. März verboten

Das Bundesinnenministerium (BMI) verschickte am 2. März an die Bundesländer und die Sicherheitsbehörden des Bundes ein Rundschreiben, aus dem hervorging, dass die Symbole der PYD, YPG, YPJ, PJAK, YXK, NAV-DEM und weiterer Organisationen verboten seien.

Mit diesem Rundschreiben präzisierte das Ministerium die Verfügung des PKK-Verbots von 1993, obwohl die Merkel-Regierung bei Anfragen immer wieder betonte, dass die YPG in Deutschland nicht verboten sei, die Symbole allerdings für "einen erheblichen Emotionalisierungseffekt mit der PKK sorgen" würden.