Haftstrafe für ehemaligen Azadiya-Welat-Chefredakteur

Der ehemalige Chefredakteur der per Dekret verbotenen kurdischen Zeitung Azadiya Welat, Aydın Atar, ist zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

Am Donnerstag fand in der nordkurdischen Provinz Amed vor der 7. Strafgerichtskammer Diyarbakır das Verfahren gegen den Journalisten Aydın Atar, den ehemaligen Chefredakteur der im Oktober 2016 per Notstandsdekret verbotenen kurdischsprachigen Tageszeitung Azadiya Welat, statt.

Die Anklageschrift stützte sich auf Artikel, die in der Azadiya Welat erschienen waren, und warf dem Journalisten „Terrorpropaganda“ in neun Fällen vor.

Atar selbst war nicht vor Gericht anwesend und wurde von seinem Anwalt Resul Tamur vertreten. Dieser forderte das Gericht auf, die von Atar veröffentlichten Artikel im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit zu beurteilen. Wie zu erwarten war, kam das Gericht der Forderung nicht nach und verurteilte den Journalisten wegen „Terrorpropaganda“ in neun Fällen zunächst zu sieben Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Anschließend minderte das Gericht die Strafe auf sechs Jahre und vier Monate Haft.

Rechtsanwalt Tamur hat Berufung angekündigt.