Haftentlassung des Journalisten Erdoğan Alayumat abgelehnt

Bei der zweiten Verhandlung im Prozess gegen den Journalisten Erdoğan Alayumat in Hatay wegen Spionage und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist die Aufhebung des Haftbefehls erneut abgelehnt worden.

Vor dem 2. Strafgericht in Hatay hat die zweite Hauptverhandlung im Prozess gegen Erdoğan Alayumat, den vor neun Monaten verhafteten Korrespondent der per Notstandsdekret geschlossenen Nachrichtenagentur DIHA, stattgefunden. Mitangeklagt ist Nuri Akman, der sich nicht in Untersuchungshaft befindet.

Alayumat war am 13. Juli 2017 festgenommen und anschließend gemeinsam mit Akman wegen des Verdachts der Spionage und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt worden. Den Angeklagten droht eine Haftstrafe bis zu 45 Jahren, weil sie sich im Grenzgebiet „zu politischen oder militärischen Spionagezwecken geheime Daten des Staates angeeignet“ haben sollen.

Bei der Verhandlung trat Ahmet Kanbal, ein Korrespondent der Nachrichtenagentur MA, als Zeuge auf und sagte: „Es hieß, dass dieser Ort vom MIT genutzt wurde, und er ist bereits zuvor etliche Male fotografiert worden. Dabei handelte es sich nicht um Spionage. Es geht um die Aufklärung der Öffentlichkeit. An dem betreffenden Ort gibt es kein Warnschild, dass es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. Sperrgebiete sind durch Verbotsschilder gekennzeichnet. Wir haben als Journalisten die Öffentlichkeit informieren wollen.“

Anschließend erklärte Alayumat, sich auf Kurdisch äußern zu wollen. Das Gericht gab der Forderung statt und Alayumat teilte über einen Dolmetscher mit, sich Kanbals Aussage anzuschließen. „Ich habe mich bereits verteidigt und bleibe bei meiner Aussage. Ich befinde mich seit neun Monat zu Unrecht im Gefängnis und bin aufgrund meiner Arbeit als Journalist angeklagt.“

Auch Alayumats Rechtsanwalt Tugay Bek betonte in seiner Verteidigung, sein Mandant sei für seine journalistischen Tätigkeiten angeklagt. Der Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer Organisation“ erfordere eine nicht gegebene Kontinuität und eine organisatorische Hierarchie, führte der Anwalt aus. Auch den Spionagevorwurf wehrte er als haltlos ab, da in der Anklage nicht aufgeführt sei, für welches Land und zu welchem Anlass er Spionage betrieben habe soll. Die Anklage sei nur daher erhoben worden, weil Alayumats Berichterstattung einen oppositionellen Charakter gehabt habe, so Rechtsanwalt Tugay Bek.

Die Staatsanwaltschaft forderte die Fortsetzung der Untersuchungshaft und das Gericht gab dem Antrag statt. Die Verhandlung wurde auf den 23. Mai vertagt.