Freispruch für Journalistin Meşale Tolu

Die Ulmer Journalistin Meşale Tolu ist in der Türkei von Terrorvorwürfen freigesprochen worden. Auch für ihren Ehemann Suat Çorlu endete der Prozess mit einem Freispruch.

Die Ulmer Journalistin und Übersetzerin Meşale Tolu ist in der Türkei von Terrorvorwürfen freigesprochen worden. „Nach 4 Jahren, 8 Monaten und 20 Tagen: Freispruch in beiden Anklagepunkten!“, twitterte Tolu am Montag nach der Urteilsverkündung. Das Urteil war ursprünglich für Weihnachten angekündigt, wurde dann aber überraschend verschoben. Auch Tolus Ehemann Suat Çorlu, der im gleichen Prozess vor einem Gericht in Istanbul angeklagt war, wurde freigesprochen. Das Paar nahm nicht an der Verhandlung teil.

Tolu war Ende April 2017 in Istanbul festgenommen worden und saß anschließend mehr als sieben Monate in Untersuchungshaft, zweitweise mit ihrem kleinen Sohn. Die Journalistin kurdischer Herkunft hatte in der Türkei unter anderen für die linke Nachrichtenagentur Etha (Etkin Haber Ajansı) gearbeitet. Der Prozess gegen sie begann im Oktober 2017, rund zwei Monate später wurde Tolu unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Im August 2018 durfte sie nach Aufhebung der Ausreisesperre nach Deutschland zurückkehren. Ihr Mann konnte 2019 aus der Türkei ausreisen.

Staatsanwaltschaft rückt von Terrorvorwurf ab

Die Istanbuler Staatsanwaltschaft hatte Tolu, ihrem Ehemann und anderen Personen aus dem Umfeld der Sozialistischen Partei der Unterdrückten (Ezilenlerin Sosyalist Partisi, ESP) in der ursprünglichen Anklage unter anderem Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Terrorpropaganda vorgeworfen. Später war die Staatsanwaltschaft dann zurückgerudert und hatte einen Freispruch in allen Anklagepunkten gefordert. Die ESP, in deren Vorstand Çorlu damals saß, ist Teil der Demokratischen Partei der Völker (HDP), die als Dachorganisation für mehrere politische Parteien fungiert. In dem Prozess waren die Angeklagten jedoch der Mitgliedschaft in der Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei (MLKP) sowie Terrorpropaganda beschuldigt worden. Die MLKP gilt in der Türkei als Terrororganisation.

Menschenrechte mit Füßen getreten

Der Bundestagsabgeordnete Max Lucks, Obmann für die Grünen im Ausschuss für Menschenrechte, war zur Prozessbeobachtung angereist. „Dieser Prozess hat gezeigt, wie Menschenrechte mit Füßen getreten werden und wie groß die Angst der türkischen Regierung gegenüber einer freien und kritischen Zivilgesellschaft ist“, sagte Lucks laut einer Pressemitteilung.