Ausreisesperre von Meşale Tolu aufgehoben

Die Journalistin und Übersetzerin Meşale Tolu soll gemeinsam mit ihrem Sohn die Türkei verlassen dürfen.

In ihrer 34. Pressemitteilung gibt der Solidaritätskreis „Freiheit für Meşale Tolu“ bekannt, dass die Journalistin und Übersetzerin Meşale Tolu von den unrechtmäßigen Auflagen befreit gemeinsam mit ihrem Sohn die Türkei verlassen darf. Der Prozess gegen Frau Tolu wird jedoch weitergehen, der nächste Verhandlungstag ist für den 16. Oktober terminiert. In der Erklärung des Solidaritätskreises heißt es weiter:

Meşale Tolu wurde am 29. April 2017 nach einer Razzia in Istanbul festgenommen und war fast acht Monate in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Bakırköy in Istanbul. Erst nach ihrem zweiten Prozess am 18. Dezember erhielten wir die glückliche Nachricht, dass Meşale unter Auflagen freigelassen wurde. Sie war zwar nicht mehr eingesperrt, aber musste wöchentlich ihrer Meldepflicht nachgehen und durfte das Land aufgrund der Ausreisesperre, die das Gericht verordnet hatte, nicht verlassen.

Die Anwält*innen von Meşale Tolu haben mehrmals Widerspruch gegen diese ungerechte Entscheidung eingelegt. Mit der Verlängerung der Ausreisesperre nach dem dritten Prozesstag am 26. April gingen sie juristisch entschieden vor und legten regelmäßig Widerspruch ein. Zuletzt, nach dem erneuten Widerspruch, den sie einlegten, erhielten sie die positive Entscheidung der Gerichtskammer, dass die Auflagen von Meşale Tolu aufgehoben wurden.

Das heißt: Meşale Tolu darf endlich mit ihrem Sohn gemeinsam ausreisen.

Wir, der Solidaritätskreis „Freiheit für Meşale Tolu“ freuen uns Meşale nach mehr als 17 Monaten, am 26. August, wieder in Deutschland begrüßen zu dürfen.

Ihr Mann, Suat Çorlu, der im selben Verfahren, mit ähnlichen Vorwürfen angeklagt ist, wird jedoch nicht mit seiner Familie ausreisen können, da seine Ausreisesperre nicht aufgehoben wurde.

Trotz unserer Freude wollen wir daran erinnern, dass der Prozess gegen Meşale Tolu und weitere Journalist*innen weitergeht. Meşale Tolu drohen nach wie vor bis zu 20 Jahre Haft. Von einem rechtsstaatlichen Verfahren kann weder für Meşale, noch für alle anderen zu unrecht inhaftierten Menschen keine Rede sein.