Der Fall der im Iran wegen des Unterrichtens der kurdischen Sprache zu einer Haftstrafe verurteilten Aktivistin Zara Mohammadi wird vor Gericht nicht noch einmal aufgerollt. Der Oberste Gerichtshof Irans hat einen von der Verteidigung der 29-Jährigen eingereichten Antrag auf Revision unbegründet abgelehnt. Damit ist das Urteil gegen die Kurdin rechtskräftig. Mohammadi wird aufgefordert, sich binnen zehn Tagen zwecks Haftantritt den Sicherheitsbehörden in Sine (Sanandaj) zu stellen.
Zara Mohammadi hat einen Master in Geopolitik und ist Mitbegründerin und Leiterin der Kulturvereinigung Nojin (Nûjîn), die in Sine und Umgebung zivilgesellschaftliche und bildungspolitische Initiativen fördert. Im Mai 2019 wurde sie von der iranischen Revolutionsgarde verhaftet und in ein vom Geheimdienst betriebenes Gefängnis überstellt. Zuvor unterrichtete sie Kinder in Dörfern bei Sine in kurdischer Sprache.
Im Juli 2020 verurteilte ein iranisches Revolutionsgericht Zara Mohammadi zu zehn Jahren Haft wegen „Bildung einer Gruppe gegen die nationale Sicherheit“. In der Berufungsinstanz im Februar vergangenen Jahres wurde die ursprüngliche Strafe auf fünf Jahre reduziert, Mohammadi konnte in der Folge gegen die Hinterlegung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt werden. Doch trotz einer detaillierten Begründung für eine Revision lehnten die Richter des Obersten Gerichts den Antrag auf Überprüfung des Urteils ab.
Auch zahlreiche Appelle für die Aufhebung der Strafe gegen Mohammadi, darunter eine Initiative von mehr als neunzig Intellektuellen aus verschiedenen Ländern, zu deren Unterzeichnenden unter anderem der US-amerikanische Linguist Noam Chomsky, der kurdische Sozialtheoretiker Abbas Vali und der türkische Soziologe Ismail Beşikçi gehören und die außerdem ein Ende der Kriminalisierung der kurdischen und aller anderen nicht-persischen Sprachen fordert, wurden vom iranischen Regime und seiner Justiz ebenso ignoriert wie Aufrufe von Amnesty International und den Vereinten Nationen.