Regime verhängt Besuchsverbot gegen Zeynab Jalalian

Gegen die in Iran inhaftierte Kurdin Zeynab Jalalian ist ein Besuchsverbot verhängt worden. Die Anordnung gegen die einzige weibliche Gefangene im Land, die mit einer lebenslangen Haftstrafe belegt ist, kam vom Informationsministerium.

Kurdische politische Gefangene in Iran

Gegen die in Iran inhaftierte politische Gefangene Zeynab Jalalian ist ein Besuchsverbot verhängt worden. Wie das in Paris ansässige Kurdistan Human Rights Network (KHRN) am Montag bekannt gab, wurde das absolute Kontaktverbot gegen die Kurdin auf Anordnung des iranischen Informationsministeriums erteilt. Hintergrund der Maßnahme dürfte die Weigerung Jalalians sein, ein Reuebekenntnis abzugeben.

Die 1982 in Makû geborene Kurdin Zeynab Jalalian wurde 2008 in Kirmaşan verhaftet und im Januar 2009 vor einem Revolutionsgericht wegen „Feindschaft zu Gott“ im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in der „Partei für ein freies Leben in Kurdistan“ (PJAK) zum Tode verurteilt. Zuvor hatte sie acht Monate lang in einer Einrichtung des Geheimdienstministeriums in Untersuchungshaft gesessen. In ihrem Gerichtsverfahren hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Das Todesurteil gegen Zeynab Jalalian wurde im November 2011 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Sie ist derzeit die einzige weibliche Gefangene in Iran, die mit dieser Strafe belegt ist.

Aktuell sitzt Jalalian in einem Gefängnis in Yazd – in rund 1400 Kilometern Entfernung vom Wohnort ihrer Familie. Vergangene Woche reisten Angehörige aus Maku an, um an einem Besuch bei der 42-Jährigen in der Haftanstalt teilzunehmen. Trotz vorheriger Genehmigung der Behörden kam das Treffen nicht zustande. Seit Jalalian vor vier Jahren nach Yazd verlegt wurde, konnte sie nur einmal Besuch von ihrer Familie empfangen.

Wie das KHRN außerdem mitteilte, wurde Zeynab Jalalian in der vergangenen Woche in ein Krankenhaus außerhalb der Haftanstalt gebracht. Die seit 16 Jahren inhaftierte Gefangene leidet seit geraumer Zeit unter Schmerzen in der rechten Seite, mehrere Anträge auf Verlegung in eine externe medizinische Einrichtung für spezielle Untersuchungen lehnte das Geheimdienstministerium bisher abgelehnt. Eine ordnungsgemäße Untersuchung und Behandlung sei aber dennoch nicht durchgeführt worden, da Jalalian die Hand- und Fußfesseln nicht abgenommen wurden. Ohne ärztliche Begutachtung wurde sie zurück ins Gefängnis gebracht.

Titelfoto: Jin-Jiyan-Azadî-Demonstration in Stockholm © Shnoyi Mendan