In Iran hat das Oberste Gericht die Todesurteile gegen vier Kurden bestätigt. Wie das Kurdistan Human Rights Network (KHRN) mit Verweis auf den mit dem Fall betrauten Anwalt berichtete, wird den Verurteilten „Kriegsführung gegen Gott“, „Spionage“ zugunsten Israels und die Planung „terroristischer“ Handlungen zur Last gelegt.
Nach Angaben von KHRN handelt es sich bei den Verurteilten um Pejman Fatehi (28), Wafa Azarbar (26), Mohammad Faramarzi (28) und Mohsen Mazloum (27). Die in Frankreich ansässige Menschenrechtsorganisation hatte bereits im vergangenen Jahr über den Fall berichtet und der iranischen Justiz vorgeworfen, die vier Aktivisten unter falschen Behauptungen vor Gericht gestellt zu haben. Auch hätten sie keinen Zugang zu einer Rechtsvertretung ihrer Wahl erhalten und seien in Haft massiver Folter ausgesetzt gewesen. Ihre Festnahme sei im Zuge eines gewaltsamen Verschwindenlassens erfolgt.
Unrechtmäßige Entführung, Folter in Haft, Schauprozess und drohender Staatsmord
Pejman Fatehi, Wafa Azarbar, Mohammad Faramarzi und Mohsen Mazloum gehören der kurdischen Partei Komala (Komełey Şorrişgêrrî Zehmetkêşanî Kurdistanî Êran) an. Nach deren Angaben hielten sie sich im Juli 2022 in Rojhilat (Ostkurdistan) auf, als sie von Angehörigen des Geheimdienstministeriums festgenommen wurden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die sich dem Fall in einer Urgent Action annahm, schrieb dazu: „Am 23. Juli 2022 gaben staatliche iranische Medien die Festnahme von vier nicht namentlich genannten Personen bekannt, die der ‚Spionage‘ für Israel und der Planung ‚terroristischer‘ Handlungen im Iran beschuldigt wurden. Ihre Familien gehen davon aus, dass diese Bekanntmachungen sich auf die vier Männer bezogen. Dafür sprachen der Zeitpunkt und die Art der Anschuldigungen, die offensichtlich im Zusammenhang mit ihrer Zugehörigkeit zu der verbotenen kurdischen oppositionellen Gruppe Komala standen. Am 12. Oktober und 5. Dezember 2022 strahlte das iranische Staatsfernsehen ein Propagandavideo aus, in dem die vier Männer ‚gestanden‘, auf Anweisung des israelischen Geheimdienstes ein Bombenattentat auf ein Industriegebiet in der Nähe der Stadt Isfahan geplant zu haben.“
Seit dem Verschwindenlassen der Komala-Aktivisten hätten ihre Familien und der von ihnen beauftragte unabhängige Rechtsbeistand vergeblich versucht, über Nachforschungen in Haftanstalten und an Gerichten in Ûrmiye, Mehabad (Mahabad), Sine (Sanandadsch), Isfahan und Teheran herauszufinden, wo sich die vier Männer befinden. Die Behörden hätten jedoch die Herausgabe jeglicher Informationen verweigert. Zudem seien sie von Beamten des Geheimdienstministeriums wiederholt davor gewarnt worden, weitere Ermittlungen zu ihren vermissten Angehörigen anzustellen, da dies „sinnlos“ sei und die Männer hingerichtet würden. Das erste Mal, dass die Familien der Männer seit ihrer Festnahme im Juli 2022 etwas über sie erfuhren, sei am 12. Oktober 2022 gewesen, als ihre erzwungenen „Geständnisse“ in einem Propagandavideo im staatlichen Fernsehen gesendet wurden.
In dem Video geben die Regime-Behörden an, dass Pejman Fatehi, Wafa Azarbar, Mohammad Faramarzi und Mohsen Mazloum in der Nähe der zentraliranischen Stadt Isfahan festgenommen worden seien. Sie hätten auf Anweisung des israelischen Geheimdienstes Mossad ein Bombenattentat auf ein „strategisch wichtiges Industriegebiet“ in der Region geplant. Die Komala wies „die falschen und unbegründeten Anschuldigungen“ gegen ihre Mitglieder entschieden zurück. Sie seien in der kurdischen Stadt Ûrmiye bei der Durchführung organisatorischer und politischer Aktivitäten festgenommen worden. Auch sollen sie zum Zeitpunkt der Festnahmen unbewaffnet gewesen sein.
Über 800 Hinrichtungen in 2023
Das Kurdistan Human Rights Network ist besorgt um das Leben der vier Kurden und warnt davor, dass sie angesichts des alarmierenden Anstiegs an Hinrichtungen im ganzen Land in unmittelbarer Gefahr sind, hingerichtet zu werden. Für das Jahr 2023 verzeichnet die Organisation mehr als 800 Hinrichtungen von Gefangenen – ein Anstieg von 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – von denen besonders kurdische und belutschische Menschen überproportional betroffen waren.