Niederlande und Kanada reichen Folterklage gegen Syrien ein

Wegen des Vorwurfs zahlreicher Menschenrechtsverstöße haben die Niederlande und Kanada vor dem Internationalen Gerichtshof eine Klage gegen das syrische Regime eingereicht.

Wegen des Vorwurfs zahlreicher Menschenrechtsverstöße haben die Niederlande und Kanada vor dem Internationalen Gerichtshof eine Klage gegen Syrien eingereicht. Die beiden Länder beschuldigen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad der Folter und sonstiger unmenschlicher Behandlung von Gefangenen, sexueller Gewalt und des Verschleppens von Menschen, wie der Gerichtshof in Den Haag mitteilte. Ein weiterer Anklagepunkt sind Chemiewaffenangriffe gegen die Bevölkerung.

„Syrien hat unzählige Verstöße gegen internationales Recht begangen“, heißt es laut dem Weltgericht in der Klage. Der Einsatz chemischer Waffen wird darin als eine „besonders abscheuliche Praxis zur Einschüchterung und Bestrafung der Zivilbevölkerung“ bezeichnet, die zu „zahlreichen Todesfällen, Verletzungen und schwerem körperlichen und geistigen Leid geführt“ habe. „Syrische Bürger sind gefoltert, ermordet worden, sind verschwunden, mit Giftgas angegriffen worden oder gezwungen worden, zu fliehen und alles, was sie hatten, zurückzulassen“, erklärte der niederländische Außenminister Wopke Hoekstra. Er sagte, diese Taten dürften nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Die Klage der beiden Staaten basiert auf den UN-Konventionen gegen Folter und den Einsatz chemischer Waffen. Kanada und die Niederlande beantragten bei dem höchsten UNO-Gericht zugleich auch Sofortmaßnahmen gegen die Führung in Damaskus, um die Folterpraktiken umgehend zu stoppen. Den Haag solle das Regime auffordern, willkürlich inhaftierte Gefangene freizulassen und internationalen Beobachter:innen Zugang zu den Haftanstalten zu gewähren.