Cansu Özdemir: „Diese Maßnahme war ganz klar rechtswidrig“

Die Hamburger Linksfraktionsvorsitzende Cansu Özdemir widerspricht der Darstellung der Bundespolizei zu ihrer stundenlangen Festsetzung am Düsseldorfer Flughafen: „Es wird ein juristisches Nachspiel geben, denn diese Maßnahme war ganz klar rechtswidrig.“

Die Hamburger Linksfraktionsvorsitzende Cansu Özdemir ist am Samstag in Düsseldorf zusammen mit zahlreichen weiteren Teilnehmer:innen einer Friedensdelegation nach Südkurdistan an der Ausreise gehindert worden. Die Festsetzung einer Abgeordneten eines deutschen Landesparlaments hat hohe Welle geschlagen, neben Gewerkschaften, Initiativen und dem kurdischen Dachverband KON-MED hat auch der Bundesvorstand der Partei DIE LINKE gefordert, dass deutsche Behörden nicht zu Erdogans Handlangern werden dürfen.

Die Bundespolizei hat daraufhin am Samstagabend eine Pressemitteilung herausgegeben und erklärt, dass am Flughafen Düsseldorf eine Gruppe von 19 Personen kontrolliert worden ist, die in den Irak ausreisen wollten. In der Gruppe hätten sich deutsche, türkische und Schweizer Staatsangehörige befunden, so die Bundespolizei: „Auch eine Landtagsabgeordnete aus Hamburg war Teil der Gruppe. Die Mandatsträgerin hatte sich zunächst nicht als Abgeordnete zu erkennen gegeben. Ihr wurde die Weiterreise gestattet. Im Ergebnis der Befragungen und Überprüfungen wurde 15 Personen die Ausreise in den Irak für einen Monat untersagt. Vier Personen wurde die Ausreise gestattet. Rechtsgrundlage der Maßnahmen waren Vorschriften nach dem Passgesetz (§10), dem Aufenthaltsgesetz (§46) und dem Freizügigkeitsgesetz. Bei dem beschriebenen Vorgang hat es sich ausdrücklich nicht um Festnahmen gehandelt, sondern um Maßnahmen im Rahmen der grenzpolizeilichen Befragung.“

Rechtsgrundlage: „Anweisung von oben“

Dieser Darstellung widerspricht Cansu Özdemir. Auf Nachfrage erklärte sie gegenüber ANF: „Ich habe mich sofort als Abgeordnete vorgestellt, als wir eingekesselt wurden. Das hat die Beamten nicht interessiert. Ich habe mit ihnen mehrfach darüber diskutiert. In der Diskussion sagten sie, ich hätte ja keine Sonderrechte. Ich habe den Beamten gesagt, dass ich natürlich nicht höher gestellt bin als andere, aber sie meine Arbeit als Parlamentarierin behindern würden. Darüber haben sie nur gelacht. Meine Ko-Vorsitzende Sabine Boeddinghaus hat beim Dienstleiter angerufen und von ihm Informationen über die Rechtsgrundlage gefordert. Auch da haben sie mich weiter festgehalten. Dann habe ich meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auch er hat mit dem Dienstleiter gesprochen und die Beendigung der Maßnahme gefordert. Ich wurde trotzdem zum Verhör aufgerufen. Im Büro habe ich gleich zu Beginn der Einleitung mitgeteilt, dass ich die Beendigung der Maßnahme fordere und der Dienstleiter hier erscheinen soll. Er wurde gerufen und kam auch und sagte, wir überprüfen das und werden dann die Maßnahme beenden. Das war nach ca. vier Stunden. Ich habe kein Ausreiseverbot bekommen, was nach zwei verpassten Flügen keine Rolle mehr spielte.“

Cansu Özdemir ist der Meinung, dass die ganze Aktion geplant war und dazu dienen sollte, die Reise zu verhindern. „Wir wurden schon in der Eingangshalle des Flughafens fotografiert und regelrecht verfolgt. Auf dem Weg zum Gate, nachdem wir durch die Kontrolle gegangen sind, sind wir eingekesselt und gezwungen worden, mitzukommen und unsere Pässe abzugeben.“

Die Delegationsteilnehmer:innen wurden stundenlang in einem Flur ohne Fenster und Wasser und ohne die Möglichkeit, Abstand zu halten, festgehalten, berichtet die Linkspolitikerin weiter: „Währenddessen wurden unsere Koffer aus dem Flieger ausgeladen und gleichzeitig wurde uns gesagt, sie würden ja gar nicht wollen, dass wir den Flieger verpassen. Aber es war von vornherein klar, dass sie uns nicht gehen lassen werden. Manche Beamte wollten uns die Kommunikation miteinander verbieten. In den Diskussionen hat sich herausgestellt, dass die Beamten keine Ahnung über die Rechtsgrundlage hatten und es einfach keine Rechtsgrundlage gab. Sie sagten, wir könnten ja später dagegen juristisch vorgehen. Als ich nach der Rechtsgrundlage gefragt habe, sagten sie nur ,politische Hinweise' und ,Anweisung kommt von oben'.“

Erst im Nachhinein hätten die Delegationsteilnehmenden die Ausreiseverbotsverfügung erhalten mit der Begründung, die geplante Reise würde die deutsch-türkischen Beziehungen negativ beeinflussen.

Cansu Özdemir kündigt juristische Schritte an: „Es wird ein juristisches Nachspiel geben, denn diese Maßnahme war ganz klar rechtswidrig. Wir beraten in den nächsten Tagen mit Rechtsanwält:innen, wie wir vorgehen werden.“