Im Mai 2022 wurden in Deutschland drei mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) verhaftet. Özgül E. wurde am 16. Mai 2022 in Heidelberg festgenommen, die Festnahme von Serkan K. erfolgte am 17. Mai in Hamburg und die von Ihsan C. am Mittwoch in Bochum. Vorgeworfen wird ihnen die Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §§129a/b Strafgesetzbuch.
Die im Exil lebende Journalistin Özgül E. befindet sich seit der Eröffnung des Haftbefehls am 17. Mai 2022 in der JVA Rohrbach. Nach Angaben ihres Verteidigers Yener Sözen von der Gelsenkirchener Kanzlei Meister&Partner wurde Untersuchungshaft unter Isolationsbedingungen angeordnet.
Hungerstreik wegen Ablehnung der Anstaltskleidung
Am gleichen Tag begann Özgül E. mit einem Hungerstreik, da sie das Tragen einer einheitlichen Anstaltskleidung ablehne, so der Rechtsanwalt. Sie nehme für sich die Unschuldsvermutung in Anspruch und möchte eigene Kleidung tragen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch in der JVA Rohrbach. Trotzdem werde ihr die Aushändigung der eigenen Kleidung, entgegen einer vorherigen Zusage der JVA gegenüber dem Ermittlungsrichter beim BGH und dessen Befürwortung, aus nicht nachvollziehbaren, willkürlichen Gründen durch die Vollzugsanstalt verweigert. Die Begründung der JVA, man könne mit der Kleidung auch andere Gegenstände in die JVA einschleusen, sei geradezu absurd, da dieses angebliche Risiko durch deren Überprüfung und Kontrolle ausgeräumt werden könne, so Rechtsanwalt Sözen. Andere Gründe seien nicht mitgeteilt worden.
Ausgabe von Zucker und Salz wird verweigert
Weiter heißt es in der Pressemitteilung ihres Verteidigers: „Selbst die Ausgabe von Zucker und Salz, welche unabdingbar lebensnotwendig im Hungerstreik sind, wird ihr verweigert, da sie ja schließlich im Hungerstreik sei. Nach nunmehr drei Wochen im Hungerstreik ohne Zunahme von Zucker und Salz drohen meiner Mandantin schwere Gesundheitsschäden.“
Die Verantwortlichen werden seitens der Verteidigung aufgefordert, in Abwägung der zu erwartenden schweren gesundheitlichen Folgen des Hungerstreiks für die Mandantin und die bestehenden geeigneten Maßnahmen zur Ausräumung des angeblichen Sicherheitsrisikos dem Schutz des Lebens der Mandantin Vorrang zu gewähren, die politisch motivierte willkürliche Behandlung aufzugeben und Özgül E. ohne weitere Verzögerung ihre eigene Kleidung auszuhändigen. Des Weiteren sei ihr sofort Zucker und Salz zur Verfügung zu stellen.
Politisch motivierte Verhaftungen von mutmaßlichen Mitgliedern der DHKP-C
Wie aus den Angaben der Bundesanwaltschaft hervorgeht, werden die drei Betroffenen keiner „terroristischen Straftaten“ beschuldigt. So soll Özgül E. 2014 „federführend“ ein Konzert organisiert und ab 2017 als „Deutschland-Verantwortliche“ der DHKP-C die Beschaffung von Finanzmitteln und die Organisation von Veranstaltungen koordiniert haben. Bis Februar 2022 sollen Özgül E. und Ihsan C. an „Propagandaveranstaltungen mit Bezügen zur DHKP-C“ teilgenommen haben. Serkan K. soll seine „Kaderfunktion“ bereits 2017 aufgegeben haben.
Alle drei Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Anklagen und Inhaftierungen nach den §§129a/b sind politisch motiviert. Ermittlungen dürfen erst geführt werden, wenn eine entsprechende Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium vorliegt. Damit bestimmen nicht objektive Maßstäbe darüber, welche ausländischen Organisationen juristisch verfolgt werden, sondern die außenpolitischen Interessen der Bundesregierung.