Sieben Kolber im iranisch-türkischen Grenzgebiet getötet
Innerhalb von vier Wochen sind sieben Lastenträger im iranisch-türkischen Grenzgebiet bei Angriffen von Soldaten beider Staaten ums Leben gekommen.
Innerhalb von vier Wochen sind sieben Lastenträger im iranisch-türkischen Grenzgebiet bei Angriffen von Soldaten beider Staaten ums Leben gekommen.
Innerhalb eines Monats sind sieben Kolber im Grenzgebiet zwischen dem Iran und der Türkei bei Angriffen von Soldaten beider Staaten ums Leben gekommen. Das teilt die Menschenrechtsorganisation Kurdish Human Rights Network (KHRN) mit. Kolber sind Lastenträger, die ihren Lebensunterhalt in Kurdistan mit dem Transport von Waren über die Staatsgrenzen zu sichern versuchen.
Laut KHRN sind im Zeitraum 23. August bis 23. September sieben Kolber bei direkten Angriffen getötet worden. Bei den Toten handelt es sich um Zanko Ehmedî, Zanist Hesen Nijad, Soran Mekarî, Celal Xizrî, Şehran Mihemedî, Selahedîn Osmanzade und Hesen Hendpur. Elf weitere Kolber wurden verletzt. Im selben Zeitraum sind vier Kolber bei Unfällen ums Leben gekommen.
Tödlicher Grenzhandel für den Lebensunterhalt
Der Begriff Kolber oder Kolbar setzt sich aus den kurdischen Begriffen kol (Rücken) und bar/ber (Last) zusammen. Kolber leben davon, Lasten über die gefährlichen Grenzen in Kurdistan zu bringen. Dabei handelt es sich vor allem um Zigaretten, Handys, Decken, Haushaltswaren, Tee und selten auch Alkohol. Sie benutzen diese gefährlichen Wege, um über den Handel zwischen Nord-, Süd- und Ostkurdistan ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Waren werden in Handelszentren wie Teheran zu sehr hohen Preisen verkauft.
Die Lastenträger, die ihr Leben für diese Arbeit aufs Spiel setzen, erhalten nur einen minimalen Tagelohn und werden immer wieder zum Ziel extralegaler Hinrichtungen, in den meisten Fällen durch das iranische Regime. Doch auch die türkische Armee greift Kolber an. Ende 2018 hatte der stellvertretende iranische Innenminister Hossein Zolfaghari die Kolber als gleichwertig mit Terroristen bezeichnet und ihre Tötung gerechtfertigt.