Kurdischer Lastenträger von türkischer Armee erschossen
Soldaten der türkischen Armee haben an der Grenze zum Iran einen Lastenträger erschossen. Ein weiterer Kolber wurde schwer verletzt.
Soldaten der türkischen Armee haben an der Grenze zum Iran einen Lastenträger erschossen. Ein weiterer Kolber wurde schwer verletzt.
Soldaten der türkischen Armee haben in der Nacht auf Samstag einen Kolber im Grenzgebiet zum Iran erschossen, ein weiterer wurde schwer verletzt. Kolber sind Lastenträger, die in Kurdistan Waren über die Staatsgrenzen schmuggeln.
Die beiden Männer, von denen nur die Vornamen Shahram und Dschafar bekannt sind, waren mit acht Kollegen über die Grenze aus dem Iran nach Ebex (türk. Çaldıran) in der Provinz Wan gekommen. Dort brach der Kontakt zu ihren Angehörigen ab. Wie sich jetzt herausgestellt hat, sind sie unter den Beschuss der türkischen Armee geraten. Shahram wurde getötet, sein Kollege Dschafar schwer verletzt. Der Leichnam von Shahram wurde in die Gerichtsmedizin in Wan gebracht, zum Schicksal von Dschafar liegen keine Informationen vor.
Tödlicher Grenzhandel für den Lebensunterhalt
Der Begriff Kolber oder Kolbar setzt sich aus den kurdischen Begriffen kol (Rücken) und bar/ber (Last) zusammen. Kolber leben davon, Lasten über die gefährlichen Grenzen in Kurdistan zu bringen. Dabei handelt es sich vor allem um Zigaretten, Handys, Decken, Haushaltswaren, Tee und selten auch Alkohol. Sie benutzen diese gefährlichen Wege, um über den Handel zwischen Nord-, Süd- und Ostkurdistan ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Waren werden in Handelszentren wie Teheran zu sehr hohen Preisen verkauft.
Die Lastenträger, die ihr Leben für diese Arbeit aufs Spiel setzen, erhalten nur einen minimalen Tagelohn und werden immer wieder zum Ziel extralegaler Hinrichtungen, in den meisten Fällen durch das iranische Regime. Doch auch die türkische Armee greift Kolber an. Ende 2018 hatte der stellvertretende iranische Innenminister Hossein Zolfaghari die Kolber als gleichwertig mit Terroristen bezeichnet und ihre Tötung gerechtfertigt.
Titelfoto: Symbolbild