Rojhilat: Kurdischer Kulturaktivist tritt Haftstrafe an

In Sine hat ein bekannter Kulturaktivist seine Haft angetreten. Seyvan Ebrahimi von der soziokulturellen Organisation Nojîn muss eine einjährige Freiheitsstrafe und 40 Peitschenhiebe verbüßen. Gegen den Kurdischlehrer gibt es aber noch ein anderes Urteil.

In Rojhilat hat ein bekannter Kulturaktivist seine Haftstrafe angetreten. Wie die Menschenrechtsorganisation Kurdistan Human Rights Network (KHRN) am Sonntag berichtete, wurde Seyvan Ebrahimi am Vortag vor dem iranischen Zentralgefängnis in der Stadt Sine (Sanandadsch) verabschiedet. Demnach muss der Kurde eine einjährige Freiheitsstrafe und 40 Peitschenhiebe verbüßen. Zu der Strafe war er im August verurteilt worden.

Seyvan Ebrahimi (andere Schreibweise Saywan) ist Kurdisch-Lehrer und gehört zum Vorstand der soziokulturellen Organisation Nojîn (auch Nozhin oder Nûjîn). Die in Sine ansässige Vereinigung bietet Unterricht in kurdischer Literatur und Sprache an und fördert weitere zivilgesellschaftliche und bildungspolitische Initiativen, vor allem in abgelegenen Regionen ohne Schulen. So bekommen auch benachteiligte Kinder eine elementare Bildung, die ihnen auf dem künftigen Lebensweg helfen wird.

Seyvan Ebrahimi (r.) und seine Ehefrau Zara Mohammadi (Privataufnahme)

Das Urteil gegen Ebrahimi, der Anfang des Jahres vorübergehend verhaftet wurde, geht auf den Vorwurf staatsfeindlicher Aktivitäten zurück und steht im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten zur Stärkung der durch die iranische Zentralregierung marginalisierten und unterdrückten kurdischen Gesellschaft sowie Initiativen für die Freilassung seiner damals noch inhaftierten Ehefrau Zara Mohammadi. Die 33-Jährige, die auch Zahra geschrieben wird, ist Leiterin der Organisation Nojîn. 2021 war sie zu fünf Jahren Haft verurteilt worden – ebenfalls wegen angeblichen Straftaten gegen die nationale Sicherheit. Letzten Februar wurde sie überraschend entlassen.

Es gibt aber noch ein anderes Urteil der iranischen Regime-Justiz gegen Seyvan Ebrahimi wegen staatsfeindlicher Aktivitäten: elf Jahre Gefängnis, die Anfang Dezember verhängt wurden. Das Urteil setzt sich aus zwei Einzelstrafen zusammen. Wegen „Bildung einer Gruppe mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu stören“, erhielt Ebrahimi von einem Revolutionsgericht in Sine zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ein weiteres Jahr Gefängnis wurde wegen des Vorwurfs der „Propaganda gegen den Staat“ verhängt. Dieses Urteil gegen Ebrahimi ist noch nicht rechtskräftig. Das KHRN rechnet jedoch damit, dass es in den nächsten Monaten bestätigt wird – und er damit erst im Jahr 2034 wieder in Freiheit wäre. Nach iranischem Recht muss bei einer Verurteilung zu mehreren Haftstrafen nur die höchste verbüßt werden. Ebrahimis Zeit hinter Gittern beliefe sich effektiv auf elf Jahre, würde das jüngste Urteil gegen ihn an Rechtskraft gewinnen.