„Qers gehört uns” Begründung für Anklage

Die Staatsanwaltschaft von Kars hat Anklage gegen 17 Personen erhoben, die sich im letzten Jahr an einer Protestkundgebung gegen die Einsetzung eines Zwangsverwalters beteiligt haben sollen. Begründet wird das Verfahren mit der Parole „Qers gehört uns”.

Die Staatsanwaltschaft von Kars (ku. Qers) hat Anklage gegen siebzehn Personen erhoben, denen wegen Parolen bei einer Kundgebung gegen die Einsetzung eines Zwangsverwalters bis zu drei Jahre Haft drohen. Laut der Behörde liege ein gravierender Verstoß gegen das türkische Versammlungsgesetz Nr. 2911 vor.

Bei den beanstandeten Sprüchen handelt es sich um „Qers ya me ye“ (dt. Qers gehört uns), „Zwangsverwaltung bedeutet Putsch“ und „Unseren politischen Willen vertreten Ayhan Bilgen und Şevin Alaca“. Skandiert worden seien die Parolen am 10. Oktober 2020, also eine Woche nach dem Einzug eines Regimebeamten im Rathaus anstelle der rechtmäßig gewählten Oberbürgermeister:innen Ayhan Bilgen und Şevin Alaca. Beide waren zuvor abgesetzt und in der Folge verhaftet worden.

Zugelassen wurde das Verfahren von der 1. Strafkammer am Amtsgericht Kars. Der Prozess gegen die siebzehn Angeklagten beginnt am 23. Dezember. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe bei einer Verurteilung beträgt sechs Monate, das maximale Strafmaß drei Jahre.