Nisêbîn: 15-Jähriger von Gendarmerie misshandelt

In Nisêbîn soll ein 15-Jähriger bei einer überfallartigen Razzia der türkischen Gendarmerie misshandelt worden sein. Der Jugendliche wurde zusammen mit seiner Mutter und einer Besucherin festgenommen.

Staatsterrorismus in Kurdistan

Der türkische Staatsterror gegen die kurdische Bevölkerung dauert unvermindert an. In Nisêbîn (tr. Nusaybin) ist ein Fünfzehnjähriger offenbar von der Gendarmerie misshandelt worden, bevor er festgenommen wurde. Das schilderten Angehörige der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). Der Vorfall ereignete sich demnach am Dienstagmorgen im Dorf Marînê (Eskihisar), das an den Ausläufern des Bagok-Massivs im Süden der Provinz Mêrdîn (Mardin) liegt.

Eine Einheit der türkischen Militärpolizei habe eine überfallartige Razzia im Haus der Familie Aslan durchgeführt – vorgeblich, weil ein Festnahmebefehl gegen den Besitzer und dessen Bruder erlassen worden sei. Da beide nicht angetroffen wurden, nahm die Gendarmerie den Sohn des Hauseigentümers sowie dessen Frau und eine Besucherin in Gewahrsam. Letztere soll erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen worden sein.

„Sie haben ihre Waffen auf uns gerichtet und uns übelst beschimpft, während sie das Kind misshandelt und verletzt haben und das ganze Haus verwüsteten“, erklärte Hafsadi Aslan, die Großmutter des festgenommenen Jugendlichen. Sie warf den Beamten der Militärpolizei vor, ihr Enkelkind gefoltert zu haben. „Selbst Ungläubige begehen nicht solche Verbrechen“, zürnt die Frau.

Eine Nachbarin bestätigte die Angaben der Seniorin und gab an beobachtet zu haben, wie die Junge einen Schwall Blut aus dem Mund verlor, als er zum Einsatzfahrzeug gezerrt wurde. „Ich bin hingelaufen und habe mich schützend vor den Jungen gestellt. Daraufhin wurde ich ebenfalls traktiert und beschimpft.“

Bisher hat sich die Militärpolizei nicht dazu geäußert, aus welchen Gründen die beiden Frauen und der Jugendliche aus Marînê festgenommen worden sind. Wie es heißt, seien sie zum Provinzkommando der Gendarmerie gebracht worden, wo sie zunächst einem Verhär unterzogen werden sollen. Kontakt zu einem Rechtsbeistand sollen die Frauen und der 15-Jährige noch nicht erhalten haben.