HPG veröffentlichen Namen von Mûş-Gefallenen

Die HPG haben die Namen von zwei Guerillakämpfer*innen veröffentlicht, die im September bei Gefechten mit türkischen Operationseinheiten in Mûş ums Leben gekommen sind.

Die Volksverteidigungskräfte (Hêzên Parastina Gel, HPG) haben die Identität zwei ihrer gefallenen Kämpfer*innen bekanntgegeben, die am 11. September in der nordkurdischen Provinz Mûş bei Auseinandersetzungen mit der türkischen Armee ums Leben gekommen sind. Zu den Gefechten war es den HPG zufolge im Zuge einer Militäroperation in einem Gebiet im Dreistädteeck Mûş-Çewlîg-Amed gekommen. Am 17. September hatte sich die HPG-Pressestelle zu der Operation geäußert.

Bei den Gefallenen handelt es sich um:

                        

Codename: Faraşîn Zîlan

Vor- und Nachname: Berivan Batı

Geburtsort: Amed (Diyarbakir)

Namen von Mutter und Vater: Fahriye - Abdullah

Todestag und -ort: 11. September 2019 / Mûş

 

 

Codename: Serhildan Mardin

Vor- und Nachname: Fırat Ay

Geburtsort: Mêrdîn

Namen von Mutter und Vater: Muhbet - Cebrail

Todestag und -ort: 11. September 2019 / Mûş

 

Nach HPG-Angaben wurde die Guerillakämpferin Faraşîn Zîlan 1990 als Tochter einer patriotischen Familie in Farqîn (Silvan) geboren. Bereits im Kindesalter wurde ihr die Besatzungsmentalität des türkischen Staates in Kurdistan bewusst, wodurch sie lernte, sich gegenüber der systematischen Verleugnungspolitik zu verteidigen. Im Jahr 2013 entschied sie sich, den Reihen der kurdischen Befreiungsbewegung beizutreten. Als Guerillakämpferin kehrte sie drei Jahre später an ihren Heimatort Amed zurück und nahm später in Mûş am Kampf gegen die türkische Armee teil.

Der HPG-Kämpfer Serhildan Mardin kam 1996 in Mêrdîn zur Welt. Auch er wurde bereits in jungen Jahren Zeuge der staatlichen Unterdrückung des kurdischen Volkes und beschloss daraufhin 2017, zur Guerilla zu gehen. Zunächst hielt er sich eine Weile in Amed auf, bevor er weiter Richtung Mûş zog.

Angesichts des Verlusts beider Kämpfer*innen sprechen die HPG den Angehörigen der Gefallenen sowie dem patriotischen Volk Kurdistans ihr tiefes Mitgefühl aus. Abschließend heißt es in der Erklärung: „Wir versprechen, mit der Entschlossenheit unserer Gefallenen ihre Ideale zum Sieg zu tragen.“