Bagok-Gefallene beigesetzt

Drei bei einem Gefecht in der nordkurdischen Region Bagok gefallene Guerillakämpfer sind beigesetzt worden. Die Polizei verhinderte das Waschen der Leichname durch die Familien und jegliche religiöse Zeremonie.

Drei bei einem Gefecht mit der türkischen Armee am Montag in der Nähe des Dorfes Badibê (tr. Dibek) in der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (Mardin) gefallene Guerillakämpfer wurden am Dienstag in Qoser (Kızıltepe) und Nisêbîn (Nusaybin) beigesetzt. Bei den Gefallenen handelt es sich um Ramazan Aslan (Bager) aus Nisêbîn und Bayram Kuzu (Bager Qoser) und Mazlum Kızıl aus Qoser. Nach langem Warten wurden die Leichen der Gefallenen den Familien am staatlichen Krankenhaus in Mêrdîn übergeben.

Eine menschenwürdige Bestattung verweigert

Da die zwangsverwaltete Stadt den Familien einen Leichenwagen verweigerte, mussten die Angehörigen private Transporter mieten. Die Polizei verweigerte den Angehörigen die Beisetzung auf dem von ihnen gewählten Friedhof. Ramazan Aslan musste unter einem massiven Polizeiaufgebot auf dem Mohris-Friedhof begraben werden. Damit war die menschenunwürdige Behandlung der Familie und des Gefallenen aber noch nicht vorbei. Die Polizei verbot das Waschen des Leichnams, jegliche religiöse Zeremonie und ließ nur vier Personen am Grab zu. Auch die Beisetzungen von Bayram Kuzu und Mazlum Kızıl fanden unter den gleichen Einschränkungen im Landkreis Qoser statt.

Die Körper der Gefallenen als Kampffeld der psychologischen Kriegsführung

Die gefallenen Guerillakämpfer:innen haben für die kurdische Gesellschaft höchste Bedeutung, die weit über ihre direkten Angehörigen hinausreicht. Begräbnisse von Gefallenen wurden früher in der Regel von Zehntausenden Menschen begleitet. Der türkische Staat versucht, diese Verbundenheit mit den Gefallenen als ein Mittel der psychologischen Kriegsführung umzukehren. Durch die Verstümmelung und Demütigung von Leichnamen, dem heimlichen Verscharren, Nichtaushändigen der Körper oder der Verweigerung einer menschenwürdigen Bestattungszeremonie sollen der Widerstandswille der Bevölkerung gebrochen und die Familien der Gefallenen isoliert werden. So geht der Staat immer wieder auch gegen zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse von Angehörigen von Gefallenen vor und versucht, diese Strukturen zu zerschlagen.