Anwälte von Folteropfern wenden sich an Verfassungsgericht

Der Rechtsbeistand von Osman Şiban und der Angehörigen des durch das Militär ermordeten Servet Turgut klagt vor dem türkischen Verfassungsgericht, da die Möglichkeiten, seinen Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen, beschnitten werden.

Der Untersuchung der schweren Folter an den Dorfbewohnern Osman Şiban und Servet Turgut werden immer neue Steine in den Weg gelegt. Die beiden Dorfbewohner waren am 11. September von Soldaten bei einer Operation des türkischen Militärs in Wan festgenommen worden. Sie wurden schwer misshandelt und aus einem Hubschrauber geworfen. Beide erlitten schwere Verletzungen, denen Servet Turgut am 30. September erlag. Nachdem die Behörden verschiedene Schutzbehauptungen verbreitet hatten, wie die beiden wären in eine Schlucht gefallen, verhängten sie über die Untersuchung des Kriegsverbrechens eine Geheimhaltungsverfügung.

Die Einstufung weiter Teile der Ermittlungsakte wird von dem Rechtsbeistand als Beschneidung des Rechtswegs betrachtet. Auch aus diesem Grund wandten sich die Anwält*innen an den Verfassungsgerichtshof wegen Beschneidung der „Freiheit der Beschreitung des Rechtswegs und eines gerechten Verfahrens“. Nach der Anrufung des Verfassungsgerichts ist der Rechtsweg in der Türkei ausgeschöpft und es kann Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben werden.