IS-Anhängerin wird aus Nordostsyrien nach Österreich geholt

Österreich wird eine IS-Anhängerin und ihre Kinder aus Nordostsyrien zurückholen. Dazu wurde das Außenministerium gerichtlich verpflichtet. Die Frau war als 17-Jährige ins Terrorkalifat aufgebrochen.

Mit 17 ins Kalifat gezogen

Eine in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) inhaftierte Österreicherin wird in ihr Heimatland zurückgeholt. Dazu wurde die österreichische Regierung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verpflichtet. Das Außenministerium arbeite derzeit in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie internationalen Partnern an der Planung der Rückführung von Maria G., teilte das Ministerium bereits am Mittwochabend mit. Auch die beiden Kinder der IS-Anhängerin werden demnach rückgeführt.

Maria G. aus Hallein (Tennengau) im Bundesland Salzburg war im Jahr 2014 als 17-Jährige über die Türkei nach Syrien ausgereist und hatte sich dort dem sogenannten IS angeschlossen. Sie heiratete einen Dschihadisten und brachte in Syrien zwei Kinder zur Welt. 2019 wurde sie im Verlauf der von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) geführten finalen Anti-IS-Offensive „Gewittersturm Cizîrê“ festgenommen. Seither wird G. zusammen mit ihren inzwischen sechs und acht Jahre alten Söhnen in einem von der nordostsyrischen Selbstverwaltung betriebenen Internierungslager festgehalten. Ihre Eltern versuchten schon länger, eine Rückholung zu erwirken.

„Komplexe“ Planung für Rückholung

Österreich weigerte sich lange, Verantwortung für seine Staatsbürgerin zu übernehmen. Schließlich wollte das Außenministerium zunächst nur die Kinder von Maria G. zurückholen. Im Oktober erlaubte das BVwG die Rückkehr der gesamten Familie. Das Außenministerium erhob keinen Einspruch gegen die Entscheidung. Die Rückholung der Familie könne aber wegen der Sicherheitslage noch ein paar Wochen oder sogar Monate dauern, so das Außenministerium. Die Sicherheit des österreichischen Einsatzteams und der Zurückzuholenden habe oberste Priorität. Aufgrund „andauernder Kämpfe“ in der Region sei diese Planung überaus komplex. In Österreich seien nach der Rückkehr die Justizbehörden am Zug. G. muss sich auf einen Prozess wegen „Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ vorbereiten.

Foto: Ausländische IS-Anhängerin und Kinder zeigen die Geste der radikalen Islamisten, den erhobenen Zeigefinger, am Rande einer Anti-IS-Operation in Camp Hol (c) QSD