Bürgermeister-Absetzungen wegen Altverfahren
Für die Absetzung der Ko-Bürgermeister*innen nordkurdischer Städte wurden bereits abgeschlossene Altverfahren und Ermittlungen aus der Zeit vor den Kommunalwahlen im März 2019 herangezogen.
Für die Absetzung der Ko-Bürgermeister*innen nordkurdischer Städte wurden bereits abgeschlossene Altverfahren und Ermittlungen aus der Zeit vor den Kommunalwahlen im März 2019 herangezogen.
Anfang der Woche sind in Nordkurdistan acht Kommunalverwaltungen unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt worden. Von der AKP-Regierung okkupiert wurden die von der Demokratischen Partei der Völker (HDP) geführten Rathäuser der Städte Êlih (türk. Batman), Farqîn (Silvan), Erxenî (Ergani), Gêl (Eğil) und Licê sowie der Gemeinden Norşîn (Güroymak, Provinz Bedlîs/Bitlis), Xelfelî (Halfeli, Provinz Reşqelas/Iğdır) und Cuwanîka (Gökçebağ) in Sêrt (Siirt).
Die demokratisch gewählten Ko-Bürgermeister*innen wurden bereits abgesetzt, an ihrer Stelle sind jetzt Gouverneure und Landräte der Regierung im Amt. Mit Ahmet Kaya, Tarık Mercan und Belgin Diken befinden sich drei Bürgermeister*innen wegen Terrorvorwürfen seit gestern in Polizeigewahrsam. Letztere wurde bereits vor vier Monaten aus dem Amt enthoben.
Als Vorwand für den Entzug der Bürgermeister-Mandate dienen fingierte Terrorverfahren, die bereits vor der Kommunalwahl am 31. März 2019 abgeschlossen waren, sowie Ermittlungen aus dieser Zeit. Dabei handelt es sich vor allem um Vorwürfe wie „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ und „Propaganda für eine Terrororganisation“. Aktivitäten für den legalen zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss DTK (Demokratischer Gesellschaftskongress) reichen für ein solches Verfahren bereits aus.