267 Leichen exhumiert und verschleppt
Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft sind 267 Leichname auf dem Guerillafriedhof Garzan in Bedlîs (Bitlis) ausgegraben und an einen unbekannten Ort verschleppt worden.
Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft sind 267 Leichname auf dem Guerillafriedhof Garzan in Bedlîs (Bitlis) ausgegraben und an einen unbekannten Ort verschleppt worden.
Der Friedhof Garzan in Bedlîs ist zerstört worden. Auf dem Friedhof befanden sich die Gräber von 267 gefallenen Kämpfer*innen der HPG, YJA Star, YPG und YPJ. Darunter war auch das Grab von Dîlan Bingöl, die 2014 im Kampf um Kobanê gefallen ist.
Ihr Vater Lezgin Bingöl erklärte dazu: „Dieser Friedhof ist als ‚Gefallenenfriedhof Garzan‘ bekannt. Als ich erfuhr, dass er von Sicherheitskräften zerstört worden ist, habe ich am 18. Dezember 2017 eine schriftliche Anfrage an den Gouverneur gestellt. Meine Tochter Dîlan Bingöl ist auf diesem Friedhof beerdigt worden. In der Anfrage teilte ich mit, dass ich das Grab meiner Tochter besuchen wollte, und bat um Mitteilung, ob es aus irgendeinem Grund verboten ist, in das Gebiet zu fahren. Das Gouverneursamt antwortete, dass die Jandarma für meine Anfrage zuständig sei. Am 19. Dezember wurde ich von der Jandarma angerufen und mir wurde gesagt, dass die auf dem Friedhof beerdigten 267 Leichname auf Anweisung der Staatsanwaltschaft exhumiert und in die Gerichtsmedizin Istanbul überführt worden sind.“
Daraufhin sei er am 20. Dezember zum Friedhof gefahren: „Das Grab meiner Tochter war nicht mehr da. Ich schaute nach den anderen Gräbern, es war überall dasselbe. Am 21. Dezember forderte ich bei der Staatsanwaltschaft Bitlis die Herausgabe des Leichnams meiner Tochter und stellte Anzeige gegen die Verantwortlichen für dieses Vorgehen, weil der Leichnam meiner Tochter bereits von der Gerichtsmedizin Urfa zur Beerdigung freigegeben worden war. Gegen meine Frau und mich ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil wir unsere Tochter auf diesem Friedhof beerdigt haben. Wir wurden vor Gericht gestellt und freigesprochen. Es gibt keine juristische Rechtfertigung dafür, dass meine Tochter trotzdem erneut in die Rechtsmedizin gebracht worden ist.“