Kurdischer Musiker wegen „Terrorpropaganda” verurteilt

Der kurdische Musiker Azad Bedran ist in Amed wegen „Terrorpropaganda” zu einer Freiheitsstrafe von knapp vier Jahren verurteilt worden. Als Grundlage wurde sein Lied „Die Partisanen” herangezogen.

Ein türkisches Gericht in der nordkurdischen Großstadt Amed (türk. Diyarbakir) hat den Musiker Azad Bedran wegen „Propaganda für eine Terrororganisation” zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Als Grundlage wurde das vom türkischen Kulturministerium abgesegnetete Lied „Partîzan” (Partisane/n) sowie das gleichnamige Musikvideo herangezogen. Die beanstandeten Zeilen des Songs würden nach Auffassungs der Richter am 8. Schwurgerichtshof von Diyarbakir „gewaltsame Methoden der Organisation” – gemeint ist die PKK - „legitimieren und verherrlichen”. Zudem erhalte das Video abwechselnd Szenen von Angehörigen der Guerilla bei der Ausbildung und Menschenmengen bei Demonstrationen in Amed. Die Intention hinter der Erstellung des Videos sei somit eindeutig.

Zu der Haftstrafe von knapp vier Jahren war Azad Bedran bereits im März 2019 verurteilt worden. Die 18. Strafkammer am regionalen Berufungsgericht von Antep (kurd. Dîlok) hob das Urteil vergangenen Herbst auf und wies das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zurück. Es sei nicht erwiesen, ob der Musiker das Video selbst auf YouTube geladen habe oder nicht, ein entsprechendes Schreiben der polizeilichen Abteilung gegen Cyberkriminalität reiche für eine Verurteilung nicht aus. Das sahen die Richter anders und verurteilten den Musiker auf Grundlage derselben Anklageschrift, die schon bei seinem ersten Prozess vorlag.