Haft für Filmemacher wegen Doku über Rojava-Revolution

Der kurdische Filmemacher Kutbettin Cebe ist in der Türkei wegen „Terrorpropaganda“ zu einer knapp zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Grundlage ist seine Dokumentation „Roza – Das Land der zwei Ströme“ über die Revolution von Rojava.

Der kurdische Filmemacher Kutbettin Cebe ist von einem Gericht in Balıkesir zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der 32-Jährige wird beschuldigt, „Propaganda für eine Terrororganisation“ betrieben zu haben. Hintergrund ist die Dokumentation „Roza – Das Land der zwei Ströme“ über die Revolution von Rojava, die Cebe im Jahr 2016 drehte. Der Film thematisiert die verschiedenen Aspekte des gesellschaftlichen Aufbruchs der Kurden, Suryoye und Araber, die in Rojava inmitten des syrischen Bürgerkriegs Selbstverwaltungsstrukturen etablierten und sowohl gegen das Assad-Regime als auch gegen dschihadistische Gruppen kämpf(t)en. Cebe bezeichnet sein Werk als Kritik an westlichen Mainstream-Medien, die zwar oft von den militärischen Erfolgen von Rojava berichteten, weniger aber von den soziopolitischen.

Das Verfahren fand vor dem 3. Schwurgerichtshof Balıkesir statt. Cebe war im Saal anwesend, seine Verteidigerin Ebru Akkal ließ sich aus Ankara über das Videoliveschaltungssystem SEGBIS in die Verhandlung einbinden. Akkal erklärte, dass keine Straftat vorliege und forderte Freispruch für ihren Mandanten. Außerdem beantragte sie die Aufhebung eines gegen Cebe zuvor verhängten Ausreiseverbots. Cebe selbst erklärte zu seiner Verteidigung: „Ich habe zur Zeit des Krieges gegen den selbsternannten Islamischen Staat eine Dokumentation gedreht. Als Filmemacher stelle ich Fragen und erhalte Antworten. Den Vorwurf der Terrorpropaganda gegen mich weise ich entschieden zurück.”

Dokumentation „Roza – Das Land der zwei Ströme“

Das Gericht verurteilte Kutbettin Cebe zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der Filmemacher auf freiem Fuß. Ebru Akkal kündigte bereits an, Berufung einzulegen.