Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafe für Çiçek Kobanê

Im Prozess gegen die in die Türkei verschleppte YPJ-Kämpferin Çiçek Kobanê in Riha hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung bezeichnete bereits die Festnahme durch dschihadistische Söldner als rechtswidrig.

In Riha (türk. Urfa) ist der Prozess gegen die Kriegsgefangene Çiçek Kobanê (bürgerlicher Name: Dozgin Temo) fortgesetzt worden. Die Anklage wirft der Angehörigen der Frauenverteidigungseinheiten YPJ (Yekîneyên Parastina Jin) die Störung der Einheit und Integrität des Staates, Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Organisation und vorsätzlichen Mordversuch in mehreren Fällen vor. Çiçek Kobanê war im Oktober 2019 im nordsyrischen Ain Issa in Gefangenschaft der Dschihadistenmiliz Ahrar al-Sham geraten. Die Gruppierung ist Teil des dschihadistischen Proxykorps der Türkei und war an der Invasion in Rojava im letzten Jahr beteiligt. Nach ihrer Gefangennahme wurde die in Raqqa geborene Kurdin aus Kobanê über die Grenze auf türkisches Staatsgebiet verschleppt. Seitdem befindet sie sich in einem Hochsicherheitsgefängnis Riha in Untersuchungshaft.

Zum dritten Verhandlungstag wurde die Angeklagte aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht. Çiçek Kobanê verteidigte sich vor Gericht über einen Übersetzer auf Kurdisch. Sie erklärte, dass sie YPJ-Kämpferin sei, jedoch an keinen Kampfhandlungen teilgenommen habe und ihr erst nach ihrer Ergreifung in den Fuß geschossen wurde. Ihr Verteidiger Hidayet Enmek bezeichnete die Form der Festnahme seiner Mandantin als rechtswidrig. Die Mitglieder der sogenannten „Freien Syrischen Armee“ (FSA) hätten keine Befugnis, Festnahmen durchzuführen. In der Prozessakte sei dementsprechend auch nicht vermerkt, wer seine Mandantin festgenommen habe.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine „erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe“, die Verteidigung beantragte eine Fristverlängerung für das Plädoyer. Das Gericht ordnete die Fortsetzung der Untersuchungshaft an und vertagte die Verhandlung auf den 24. November.