Songül Bağatır ist nach dreißig Jahren Haft in der Türkei freigelassen worden. Die Kurdin war Anfang der 1990er Jahre in Êlih (tr. Batman) festgenommen und vor einem Staatssicherheitsgericht wegen Mitgliedschaft in der PKK und „Zerstörung der staatlichen Einheit und Gesamtheit“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der reguläre Termin für ihre Haftentlassung war bereits im Dezember vergangenen Jahres, wurde jedoch wegen „schlechter Führung“ um sechs Monate verschoben.
Nach Aufenthalten in Gefängnissen in Amed, Riha, Sêrt, Êlih, Şakran, Alanya, Şirnex, Wan, Erzîrom, Xarpêt, Mersin und Tarsus befand sich Songül Bağatır zuletzt im Hochsicherheitsgefängnis Kocaeli-Kandıra, wo sie heute von ihren aus Êlih angereisten Angehörigen, der DBP-Politikerin Fatma Ablay und Dilek Sönmez von der Gefangenenhilfsorganisation MATUHAY-DER mit Blumen begrüßt wurde. Songül Bağatır leidet nach dreißig Jahren Haft unter gesundheitlichen Beschwerden und gab vor dem Gefängnis nur eine kurze Erklärung ab: Sie sei sehr aufgeregt und für sie sei es wichtig, zu kämpfen und Widerstand zu leisten. Danach machte sie sich mit ihren Angehörigen auf den Weg nach Istanbul, dort soll eine medizinische Behandlung stattfinden.
Hunderte politische Gefangene werden nicht entlassen
In den letzten Monaten sind viele Gefangene freigelassen worden, die 1993 vor den inzwischen abgeschafften Staatssicherheitsgerichten zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Ungefähr 200 politische Gefangene werden jedoch auch nach Absitzen ihrer regulären Strafdauer nicht entlassen. Über die Entlassung entscheidet kein Gericht, sondern ein Ausschuss der Vollzugsanstalt nach eigenem Ermessen. Ohne die Zustimmung dieses Ausschusses kann die Haftentlassung immer wieder um drei oder sechs Monate verschoben werden. Eine der gängigen Fragen, die der Ausschuss für seine Sozialprognose an die Betroffenen richtet, lautet: „Ist die PKK Ihrer Meinung nach eine Terrororganisation?"