Politische Gefangene trotz abgesessener Strafe nicht entlassen

Zehn aus politischen Gründen im nordostanatolischen Bayburt inhaftierte Frauen werden trotz Absitzen ihrer Strafen nicht entlassen, weil sie sich dem militärischen Zählappell verweigern.

Zehn politischen Gefangenen im nordostanatolischen Bayburt wird trotz Vollendung ihrer Haftstrafe die Entlassung verweigert. Die Maßnahme basiert auf einer Neuregelung im Vollzugsgesetz, mit der die Freilassung von Gefangenen, die ihre Strafe abgesessen haben und keine „Reue“ bekunden, blockiert wird.

Im M-Typ-Gefängnis Bayburt sind aktuell 17 Frauen aus politischen Gründen inhaftiert. Zehn von ihnen wurden mindestens drei Mal mit Isolation bestraft, weil sie den im Gefängnis praktizierten militärischen Zählappell ablehnten. Diese angeordneten „Bunkerstrafen“ wurden jetzt als Begründung für das Aufschieben der Haftentlassung angeführt.

Bei den Betroffenen handelt es sich um Delila Roj Erkmen, Sibel Kaya, Neslihan Çetin, Fecriye Benek, Serfiraz Demirer, Gurbet Ceylan, Sevda Arcan, Şehriban Akdere, Ayfer Başlığ und Ela Kamış. Die meisten von ihnen haben 2020 an dem Massenhungerstreik gegen die Isolation von Abdullah Öcalan teilgenommen. Sibel Kaya und Ayfer Başlığ waren bereits im Zuge des Hungerstreiks mit einer Disziplinarstrafe wegen „Tanzen und Singen in einer unverständlichen Sprache“ sanktioniert worden, weil sie während des Hofgangs kurdische Lieder gesungen hatten.