Linksfraktion Hamburg fordert Abschaffung des § 219a

Die Linksfraktion Hamburg hat einen Antrag zur Abschaffung des § 219a StGB gestellt. In diesem Paragraphen ist das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche geregelt.

Auf der heutigen Bürgerschaftssitzung hat die Linksfraktion Hamburg beantragt, der Senat solle eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung des § 219a StGB starten.

Der aktuellen Diskussion um den umstrittenen Paragraphen vorangegangen war die Verurteilung einer Allgemeinmedizinerin vor dem Amtsgericht Gießen. Diese hatte auf ihrer Praxishomepage angeboten, Informationen zu medizinischen Leistungen per Mail zu versenden, u.a. zum Schwangerschaftsabbruch. In dieser sachlichen Information sah die Gießener Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a des Strafgesetzbuches.

„Der Paragraph 219a gehört sofort abgeschafft."

Die Ko-Fraktionsvorsitzende Cansu Özdemir vertritt die Auffassung, dass jede Frau das Recht hat, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden: „Doch immer, wenn Frauen sich ein Recht erstreiten, wird die Selbstbestimmung von warnenden und kritischen Stimmen begleitet. Als wäre eine Frau nicht fähig, eine Entscheidung für sich zu treffen. Als wäre der Körper der Frau nicht ihr eigener Körper, sondern Eigentum des Staates und der Gesellschaft“, so Özdemir. Die Verurteilung der Frauenärztin Kristina Hänel habe deutlich gemacht, wie Ärzt*innen durch den Paragraphen unter Druck gesetzt werden und das Anrecht von Frauen behindert werde, sich sachlich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren: „Der Paragraph 219a gehört sofort abgeschafft."

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland immer noch verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Der Kampf um die Abschaffung der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dauert in Deutschland schon über 100 Jahre. Der § 219a StGB ist außerdem ein Relikt aus der NS-Zeit.

Die Linksfraktion fordert daher hinsichtlich des Rechts auf freie Arztwahl, dass betroffenen Frauen im Internet die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf der städtischen Internetseite Hamburg.de ist bereits eine Liste mit Institutionen und Praxen veröffentlicht, die Abbrüche vornehmen.