Im Prozess gegen Gulgeş Deryaspî ist am Donnerstag vor dem 2. Schwurgerichtshof in Bedlîs (türk. Bitlis) das Urteil gefallen: Die kurdische Romanautorin wurde wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Als Beweis sind Fotos der 42-Jährigen herangezogen worden, die auf pro-demokratischen Demonstrationen entstanden sind. Ihr Verteidiger Burhan Aksoy hat Berufung angekündigt.
Deryaspî war im Juli 2019 im Rahmen einer Polizeioperation zusammen mit acht weiteren Personen in Bedlîs zunächst festgenommen und anschließend verhaftet worden. Erst Ende März dieses Jahres wurde der Haftbefehl gegen die Kurdin aufgehoben. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss sie nicht zurück ins Gefängnis.
Gulgeş Deryaspî wurde 1978 in einem Dorf in der nordkurdischen Provinz Bedlîs geboren. Sie studierte kurdische Sprache und kurdischsprachige Literatur an der Alparslan-Universität in Mûş. Ihre schriftstellerische Laufbahn begann sie im Alter von 22 Jahren mit Theaterstücken. Lange Jahre erteilte sie Sprachenunterricht beim „Verein zur Erforschung und Entwicklung der kurdischen Sprache” (Kurdî-Der). Das Sprachenzentrum war 2006 gegründet und im Herbst 2016 im Rahmen des Ausnahmezustands per Dekret verboten worden.
In Ihren Romanen „Tariya Bi Tav”, „Xezal” und „Ez Ne Ezim” thematisiert Gulgeş Deryaspî das Leben von Frauen, patriarchalische Gewalt und Feminizid. Die Autorin ist verheiratet und Mutter von drei Kindern.