Izmir: IHD-Kommission stellt Halbjahresbericht zu Gewalt an Frauen vor

Die IHD-Frauenkommission in Izmir hat ihren Halbjahresbericht zu Gewalt an Frauen in der Ägäis-Region vorgelegt.

Die Frauenkommission des Menschenrechtsvereins (IHD) in Izmir hat einen Bericht über Femizide, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an Frauen in der Ägäis-Region für das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Die Daten für die Bilanz wurden sowohl aus den Anfragen an die IHD-Frauenkommission als auch aus Medienberichten erhoben und beziehen sich auf die Städte Aydın, Afyon, Balıkesir, Muğla, Manisa, Uşak, Burdur, Isparta, Denizli, Kütahya und Izmir, sagte Cemile Karakaya, die den Bericht im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellte.

202 dokumentierte Fälle von Rechtsverletzungen gegen Frauen

Insgesamt werden in dem Bericht für das erste Halbjahr dieses Jahres 202 Fälle von Femiziden, Gewalt und Rechtsverletzungen gegen Frauen dokumentiert, darunter 32 Femizide, drei Femizide an Transpersonen und 52 zweifelhafte Todesfälle, drei Frauen werden vermisst. Weiterhin gab es 21 Fälle von körperlicher Gewalt und Körperverletzungen, neun Fälle von Freiheitsberaubung und Erpressung, in sechs Fällen wurden Frauen mit Chemikalien angegriffen oder in Brand gesteckt. Sechs Fälle von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung, acht Fälle von sexualisierter Gewalt und sieben sexuelle Belästigungen wurden dokumentiert sowie vier Fälle, in denen Frauen zur Prostitution gezwungen wurden. In den verbliebenen 51 Fällen handelt es sich um staatliche Gewalt und Repression gegen Frauen, darunter zwei Fälle von Straflosigkeit für Gewalttäter und ein Fall, in dem eine Frau verurteilt wurde, weil sie sich gewehrt hat.

Gewalt und Rechtsverletzungen gegen weibliche Gefangene nehmen zu

Vor allem in den Gefängnissen habe die Gewalt und die Rechtsverletzungen gegen Frauen zugenommen. „Die Frauen in den Gefängnissen sind tagtäglich Repression und menschenunwürdiger Behandlung ausgesetzt“, so Karakaya. In dem Bericht sind neben vielen weiteren Fällen von sexualisierter Gewalt, Repression und Menschenrechtsverletzungen gegen weibliche Gefangene durch Behörden, Polizei und Vollzugspersonal fünf Fälle von willkürlicher Aussetzung des regulären Entlassungstermins dokumentiert worden.

Folter und Misshandlung

Berufstätige Frauen seien immer stärker von Ausbeutung, Prekarisierung und Arbeitslosigkeit betroffen, auch Unterhalt würde häufig nicht bezahlt. Frauen, die sich für die Gültigkeit der Istanbul-Konvention engagierten, seien ebenfalls stark von Repression, sexualisierter Gewalt und Folter betroffen. Gewalt gegen Frauen sei die am häufigsten begangene Menschenrechtsverletzung überhaupt, berichtete Karakaya und forderte abschließend: „Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen und muss auch als solches geahndet werden.“