Disziplinarverfahren gegen weibliche Gefangene in Mêrdîn

Gegen 19 weibliche Gefangene im Hochsicherheitsgefängnis in Mêrdîn wurden Disziplinarverfahren wegen der Verweigerung des militärischen Zählappells eingeleitet.

Die Gefängnisleitung der Strafvollzugsanstalt vom Typ E in der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (türk. Mardin) hat Disziplinarverfahren gegen 19 weibliche Gefangene eingeleitet. Begründet werden die Ermittlungen mit der Verweigerung der politischen Frauen, ihre Zellen für den täglichen Zählappell zu verlassen.

Vor einigen Wochen erhielt das Gefängnis in Mêrdîn einen neuen Leiter, der als neue Maßnahme den Zählappell außerhalb der Hafträume einführte. Wie die Gefangenen nun gegenüber ihrem Rechtsbeistand mitteilten, sei ihnen zu Beginn nicht klar gewesen, dass es sich dabei um eine langfristige Regelung handelt. Vielmehr nahmen sie an, der Zählappell werde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend außerhalb der Hafträume durchgeführt.

Da sich in den türkischen Gefängnissen immer mehr Personal mit dem neuartigen Virus infiziert und die Gefangenen eine Ansteckung vermeiden wollen, haben die Insassinnen in Mêrdîn angekündigt, am Zählappell auch weiterhin nicht teilzunehmen.