Deniz Poyraz: Strafanzeigen wegen Hassrede und Gewaltverherrlichung

Der Rechtsbeistand der Hinterbliebenen der beim Anschlag auf die HDP-Zentrale in Izmir ermordeten Aktivistin Deniz Poyraz hat Strafanzeigen wegen rassistisch motivierter Hassrede, Beleidigungen und Gewaltverherrlichung im Netz gestellt.

Der Rechtsbeistand der Hinterbliebenen der beim Anschlag auf die HDP-Zentrale in Izmir ermordeten Deniz Poyraz hat bei der Oberstaatsanwaltschaft Izmir mehr als ein Dutzend Strafangezeigen wegen Verherrlichung von Straftaten gestellt. Die Klagen betreffen insgesamt fünfzehn Personen, denen unter anderem auch rassistisch motivierte Hassrede und Beleidigungen im digitalen Raum vorgeworfen werden, teilte Rechtsanwältin Türkan Aslan Ağaç mit.

„Wir sind entsetzt über die teils perfiden Reaktionen im Netz auf den Mord an Deniz Poyraz“, so Aslan Ağaç. „Es gibt Personen, die nicht davor zurückschrecken, diesen niederträchtigen Anschlag mit ihrem faschistischen Weltbild legitimieren und sogar verherrlichen und den Täter glorifizieren. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Ein Großteil dieser Beiträge sei von identifizierbaren Personen ausgegangen, die sich nicht hinter anonymen Accounts verbargen. Andere wiederum suchten sich Schutz in der Anonymität, so Türkan Aslan Ağaç.

Die kurdische Aktivistin Deniz Poyraz ist am 17. Juni in der HDP-Zentrale in Izmir-Konak mit sechs Kugeln aus einer Waffe von Onur Gencer, einem bekennenden Anhänger der rechtsextremen Organisation „Graue Wölfe“, niedergestreckt worden. Am Tag des Anschlags sollte in dem Parteigebäude eine Vorstandssitzung mit etwa vierzig Personen stattfinden, die kurzfristig verschoben worden war. Die HDP sprach daher von einem Massaker, das dort hätte stattfinden sollen. Gencer selbst äußerte in seiner Vernehmung, das Attentat mit dem Ziel ausgeführt zu haben, „auf alles und jeden zu schießen, der sich mir nähern würde“. Der Prozess gegen ihn beginnt am 29. Dezember vor einem Gericht in Izmir.

Aslan Ağaç: Täter für Anschlag „regelrecht gefeiert“

Nach Angaben von Rechtsanwältin Türkan Aslan Ağaç hätten die verklagten User von Plattformen wie Twitter, Facebook und Instagram den Täter Onur Gencer für den Anschlag „regelrecht gefeiert“ und sich darüber hinaus Straftaten wie Volksverhetzung, Herabsetzung bestimmter Personengruppen und Verunglimpfung des Andenkens der Verstorbenen schuldig gemacht. Es handele sich um Personen, die keinen Sinn für „menschliche Werte” hätten und die „tief rassistische Dunkelheit und Hässlichkeit in sich auf die gesamte Gesellschaft übertragen“ wollten. Aufrufe zu Straftaten und die Verherrlichung von Gewalt dürften nicht ungestraft bleiben, so Aslan Ağaç. In weiteren Fällen seien die Hetzer bislang nicht aus der Anonymität herausgeholt worden.