Etwa 500 Menschen beteiligten sich in Hamburg am bundesweiten Aktionstag gegen die Paragraphen 218 und 219a des Strafgesetzbuches. Eine Demonstration ging vom Hauptbahnhof zum Gänsemarkt. In zahlreichen Redebeiträgen von Vertreterinnen von Institutionen, die Beratung zum Schwangerschaftsabbruch anbieten, sowie Ärztinnen und Hebammen wurde auf die Schwierigkeiten in ihrer Praxis hingewiesen. Eine der wichtigsten Parolen vor allem junger Frauen war „My body - my choice“. In Deutschland fanden in über 30 Städten Demonstrationen und Aktionen zum „Safe Abortion Day“ statt.
In dem Aufruf zur Demonstration des „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Hamburg“, das aus einer wachsenden Zahl von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen besteht, hieß es:
Auch in diesem Jahr gehen wir am 28. September, dem internationalen Safe Abortion Day (Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs), wieder gemeinsam auf die Straße, um für das Recht auf einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch zu demonstrieren. Schließt euch uns an!
Beim § 219a StGB handelt es sich um einen Strafrechtsparagraphen aus dem Jahr 1933. Abtreibungsgegner*innen benutzen ihn regelmäßig, um Ärzt*innen anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern. Ungewollt Schwangere, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, brauchen in dieser Situation neutrale und qualifizierte Informationen, um eine Entscheidung zu fällen. Sie sollten ihr Recht auf freie Arztwahl wahrnehmen können. Ärzt*innen dürfen nicht kriminalisiert werden, wenn sie ihrer Informations- und Aufklärungspflicht Patientinnen gegenüber nachkommen! Auch nach der Reform des §219a StGB dürfen Ärzt*innen nicht vollumfänglich informieren.
Der § 218 StGB wird im Jahr 1871 wie folgt eingeführt: „Schwangerschaftsabbrüche sind rechtswidrig und werden mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ 1971 wird mit der Reportage „Ich habe abgetrieben“ der Fokus erneut auf den Paragraphen und seine Abschaffung gelegt. Es kommt zur Reform, jedoch nicht zur geforderten Abschaffung der Paragrafen. 2019 hat sich nicht viel getan. Wir müssen immer noch für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auf die Straße gehen!
Die Paragraphen verhindern keine Abbrüche, sondern Sicherheit für ungewollt Schwangere. Alle Menschen müssen diskriminierungsfrei über ihre Familienplanung und ihr Sexualleben entscheiden können und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden – unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen und geschlechtlichen Orientierung oder der sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation.