8. März wird in Nord- und Ostsyrien gesetzlicher Feiertag
Der internationale Frauenkampftag am 8. März wird im Autonomiegebiet von Nord- und Ostsyrien ein gesetzlicher Feiertag. Die notwendige Gesetzesänderung ist bereits in Kraft.
Der internationale Frauenkampftag am 8. März wird im Autonomiegebiet von Nord- und Ostsyrien ein gesetzlicher Feiertag. Die notwendige Gesetzesänderung ist bereits in Kraft.
Der internationale Frauenkampftag am 8. März ist im Autonomiegebiet von Nord- und Ostsyrien als gesetzlicher Feiertag verankert worden. Die notwendige Gesetzesänderung ist bereits in Kraft, wie aus einem am Samstag vom Exekutivrat der Selbstverwaltung und des Gesetzgebenden Rates vorgelegten Dekret hervorgeht. Damit ist der 8. März schon ab diesem Jahr ein gesetzlicher Frauentag in Rojava. Frauenorganisationen im nordostsyrischen Autonomiegebiet zeigten sich zufrieden, da dieser Feiertag schon länger gefordert wird.
Der internationale Frauentag setzt sich seit 1911 für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Ursprünglich fand er am 19. März statt – durch die Wahl dieses Datums sollte der revolutionäre Charakter des Frauentags hervorgehoben werden, denn am Vortag fand der Gedenktag für die Gefallenen der Märzrevolution 1848 statt. Mittlerweile wird der Frauentag jedoch einheitlich am 8. März gefeiert. An diesem Tag gehen Frauen weltweit auf die Straße, um ihre Rechte einzufordern. Auch wenn sich die Rolle der Frau in der Gesellschaft bereits gewandelt hat: Es bestehen weiterhin globale Probleme bei der Gleichberechtigung. Auf die macht der Tag aufmerksam.
In einigen Ländern handelt es sich beim 8. März um einen gesetzlichen Feiertag. Dazu gehören zum Beispiel Angola, Armenien, Aserbaidschan, Berlin, Burkina Faso, Eritrea, Georgien, Guinea-Bissau, Kasachstan, Kambodscha, Kirgisistan, Kuba, Laos, Madagaskar, Moldau, die Mongolei, Nordkorea, Nepal, Russland, Sambia, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, in der Ukraine, in Usbekistan, Vietnam und Belarus. Auch in Deutschland ist dieser Tag seit 2019 ein Feiertag – allerdings ausschließlich in Berlin.