Der kurdische Aktivist Yilmaz Acil hat seine Reststrafe von dreizehn Monaten angetreten. Das geht aus dem neuen Infodienst des Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ hervor. Der 34-Jährige befindet sich demnach bereits seit Anfang April in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim bei Augsburg. Acil war im Mai 2022 vom Oberlandesgericht (OLG) München zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, weil er als „Frontarbeiter“ für die kurdische Arbeiterpartei PKK tätig gewesen sein soll.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater von vier Töchtern sich im Bereich „Südbayern“ innerhalb der PKK politisch betätigt habe – obwohl die „Beweise“ der Staatsanwaltschaft teilweise bizarr klangen. Dazu gehörte etwa Einkaufen von Blumen für Gedenkveranstaltungen und die Müllentsorgung bei Trauerfeiern, Telefonate mit HDP-Abgeordneten oder das Tragen einer Fahne mit dem Konterfei von Seyit Riza, dem geistigen Anführer des Dersim-Aufstands von 1937, der vom türkischen Staat hingerichtet wurde. Die Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen.
Zuvor war Acil jedoch im April 2021 auf Antrag seines Verteidigers und auf Beschluss des BGH aus der Untersuchungshaft in der JVA Augsburg entlassen worden. Der Grund dafür war, dass sich die bayrischen Behörden mit den Ermittlungen zu viel Zeit gelassen hatten. Nach Ansicht des BGH lag deshalb ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz vor. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und eine Fortdauer der Untersuchungshaft als unverhältnismäßig gewertet. Weil das Urteil nach der abgewiesenen Revision nunmehr Rechtskraft erlangt hat, muss Acil die restliche Strafe „nachsitzen“.
Foto: „Knastspaziergang“ der Roten Hilfe e.V. für Yilmaz Acil im Januar 2021 zur JVA Gablingen