Verfassungsgericht verhandelt über Gesetz für Tötung von Straßenhunden

Das türkische Verfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über ein höchst umstrittenes Gesetz, das die Tötung von Straßenhunden ermöglicht. Tierschutzorganisationen sprechen von einem „Gesetz des Todes“ und fordern die sofortige Aufhebung.

Blutiges Gesetz

Das türkische Verfassungsgericht wird am Mittwoch über einen Antrag auf Aufhebung wesentlicher Teile des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beraten. Konkret geht es um die Verfassungsmäßigkeit von 16 der insgesamt 17 Artikel des Gesetzes Nr. 7527, das im August 2024 in Kraft trat.

Die Republikanische Volkspartei (CHP) hatte das Gesetz am 15. August 2024 mit einem Normenkontrollantrag angefochten und fordert sowohl die Aufhebung als auch die vorläufige Aussetzung der strittigen Bestimmungen. Das Verfassungsgericht hat den Fall nun zur inhaltlichen Prüfung auf die Tagesordnung gesetzt.

Kritik: Gesetz ebnet Weg für Massaker

Tierschutzorganisationen und Oppositionsparteien kritisieren das Gesetz scharf. Es ermögliche unter anderem die Euthanasie von Straßenhunden und öffne damit staatlich organisierten Tötungen Tür und Tor. In einer großangelegten Kampagne haben Tierschützer:innen landesweit über 100.000 Unterschriften gesammelt und diese Ende vergangener Woche dem Verfassungsgericht übergeben.

Das Gesetz sei mit den Artikeln der Verfassung, die das Recht auf Leben und den Schutz der natürlichen Umwelt garantieren, nicht vereinbar, argumentieren Tierschutzgruppen. Bei einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Ankara forderten sie: „Sei auf der Seite des Lebens – kippe dieses blutige Gesetz.“

Gesetz in Rekordtempo verabschiedet

Trotz massiver Proteste war das Gesetz bereits am 2. August 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und unmittelbar in Kraft gesetzt worden. Die Verabschiedung im Parlament erfolgte prompt – nach Einschätzung von Jurist:innen ohne ausreichende öffentliche oder fachliche Debatte.

Besonders heftig kritisiert wird der Aspekt der „Einschläferung“ von Straßenhunden, der im Gesetz vage formuliert ist, aber in der Praxis weitreichende Eingriffe ermöglichen könnte. Tierschützer:innen sprechen in diesem Zusammenhang von einem „Tötungsgesetz“.

Entscheidung mit Signalwirkung

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet – nicht nur von juristischer Seite, sondern auch aus der Zivilgesellschaft. Sie dürfte richtungsweisend dafür sein, wie weit tierschutzrechtliche Eingriffe in die Autonomie der Kommunen, aber auch in das Leben von Tieren verfassungsrechtlich zulässig sind.

Einschläferung streunender Hunde

Das Gesetz 7527 zur Änderung des Tierschutzgesetzes erlaubt unter anderem die zwangsweise Unterbringung und „Einschläferung“ streunender Hunde unter bestimmten Bedingungen. Seit Inkrafttreten kam es immer wieder von Fällen von Massentötungen von Straßenhunden, Tierschutzorganisationen berichten regelmäßig von Massakern, insbesondere in AKP-geführten Kommunen. Gegner:innen sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen fundamentale Tierrechte sowie eine Gefahr für den tierschutzrechtlichen Fortschritt in der Türkei.