Der kurdische Journalist Murat Verim ist nach einem Pushback durch Griechenland in der Türkei verhaftet worden. Er befindet sich nun im Hochsicherheitsgefängnis der westtürkischen Grenzstadt Edirne, wo er eine vierjährige Freiheitsstrafe aufgrund eines inzwischen rechtskräftigen Urteils des Schwurgerichts Mardin (ku. Mêrdîn) wegen Unterstützung einer „Terrororganisation“ absitzen muss. Wann Verim tatsächlich wieder frei kommt, ist allerdings offen. Mindestens zwei weitere Verfahren sind noch anhängig beziehungsweise warten auf die Revisionsverhandlung. Auch hier geht es um sogenannte Terrorismusvorwürfe, die Standardkeule gegen kritische Medienschaffende. Die Grundlage für die Vorwürfe ist die Berichterstattung Verims über Menschenrechtsverletzungen zur Zeit der Ausgangssperren in militärisch belagerten Städten Nordkurdistans zwischen 2015 und 2016.
Murat Verim lebte zuletzt in seiner Geburtsstadt Kerboran (tr. Dargeçit) und arbeitete als Journalist für Medien in der Tradition der freien kurdischen Presse. Zu seinen ehemaligen Arbeitgebern zählt unter anderem die im Herbst 2016 nach dem sogenannten Putschversuch in der Türkei per Notstandsdekret geschlossene Nachrichtenagentur DIHA. Aufgrund dieser Tätigkeit wurde der Journalist schon seit 2015 polizeilich überwacht, mehrfach festgenommen und juristisch verfolgt. 2016 verlor er auch seinen Job als Pressereferent der Stadt Kerboran. Die von der kurdischen Partei DBP geführte Kommune war damals unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt worden, im Rathaus regierte ein von Ankara ernannter Treuhänder statt der rechtmäßig gewählten Bürgermeisterin.
Dass Verim bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen, von griechischen Grenzschützern festgenommen und in die Türkei zurückgeschoben worden ist, wurde nur zufällig durch Anwält:innen bekannt, die politische Gefangene im F-Typ-Gefängnis von Edirne vertreten. In der Hafteinrichtung befindet sich mit dem kurdischen Aktivisten Ebubekir Gezer noch mindestens eine weitere Person, die vor einigen Tagen von griechischen Grenzschützern festgesetzt und per Pushback zurück in die Türkei gedrängt wurde. In seinem Fall war es das Verteidigungsteam des ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtaş, das Angehörige über den Pushback und die Verhaftung informierte.
Pushbacks verstoßen gegen internationales Recht - immer
Pushbacks sind staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben werden. Pushbacks sind illegal im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechts-Charta. Demnach muss es Asylbewerber:innen ermöglicht werden, einen Asylantrag zu stellen.
Doch Menschenrechtsorganisationen werfen Athen immer wieder oft gewaltsame und nicht selten tödliche Pushbacks vor. Die griechische Regierung leugnet routinemäßig die Beteiligung an den illegalen Zurückweisungen, bezeichnet entsprechende Behauptungen als „Fake News“ oder „Propaganda“ und geht gegen diejenigen, die über solche Vorfälle berichten, hart vor, auch unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen.
Aktuell baut Griechenland einen rund fünf Meter hohen Stahlzaun entlang der Grenze zur Türkei am Fluss Evros weiter aus. Der 37,5 Kilometer lange Zaun soll um weitere 35 Kilometer verlängert werden, ließ der griechische Bürgerschutzminister Takis Thedorikakos vor wenigen Tagen durchblicken. Nach Angaben des Ministers versuchten täglich rund 400 Menschen aus der Türkei, nach Griechenland und damit in die EU zu kommen. Der griechische Grenzschutz am Evros-Fluss habe im vergangenen Jahr mehr als 260.000 Menschen beim Versuch gestoppt, die Grenze zu überqueren.