Türkei: Ausreisesperre gegen Hozan Canê aufgehoben
Die Ausreisesperre gegen die wegen Terrorvorwürfen angeklagte kurdische Sängerin Hozan Canê in der Türkei ist aufgehoben worden. Die Kölnerin kann das Land nun verlassen.
Die Ausreisesperre gegen die wegen Terrorvorwürfen angeklagte kurdische Sängerin Hozan Canê in der Türkei ist aufgehoben worden. Die Kölnerin kann das Land nun verlassen.
Die Ausreisesperre gegen die unter Terrorvorwürfen angeklagte Kölner Sängerin Hozan Canê in der Türkei ist aufgehoben worden. Das entschied ein Gericht im westtürkischen Edirne am Mittwoch. Die Künstlerin kann das Land nun verlassen. Der Prozess gegen sie wird am 20. September fortgesetzt.
Hozan Canê, die bürgerlich Saide Inaç heißt, wird von der türkischen Justiz PKK-Mitgliedschaft vorgeworfen. Im November 2018 war sie für den Vorwurf zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Letzten August wurde das Verfahren neu aufgerollt, nachdem der Kassationshof in Ankara, das höchste Berufungsgericht in der Türkei, das Urteil gegen die Künstlerin einkassierte und eine Neuverhandlung anordnete. Nach Auffassung des Gerichts seien die vorgelegten Beweise für eine angebliche „PKK-Mitgliedschaft” unzureichend. Die Anklage hatte sich größtenteils auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen gestützt. Auch wurde Hozan Canê vorgeworfen, in einem Spielfilm eine YPJ-Kämpferin dargestellt zu haben.
Hozan Canê, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, war einen Tag vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen worden. Dort hatte sie den Wahlkampf der Demokratischen Partei der Völker (HDP) unterstützt. Sie war mehr als zwei Jahre inhaftiert. Die Ausreisesperre gegen sie galt seit Oktober vergangenen Jahres.
Canês Tochter Gönül „Dilan“ Örs war Ende Juni in der Türkei wegen Terrorvorwürfen zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage wegen „Propaganda“ für die kurdische Arbeiterpartei PKK, „Freiheitsberaubung unter Gewaltanwendung“ und „Entführung von Beförderungsmitteln“ gegen Örs stützte sich im Wesentlichen auf Informationen, die das Bundeskriminalamt (BKA) an die Türkei weitergegeben hat. Örs hatte sich im Jahr 2012 an einer Protestaktion auf einem Schiff in Köln beteiligt. Eine Gruppe kurdischer Aktivist:innen hatte damals kurzzeitig einen Ausflugsdampfer auf dem Rhein besetzt, um mit der Verlesung einer Erklärung auf den damals in Straßburg durchgeführten Hungerstreik gegen die Isolation Abdullah Öcalans aufmerksam zu machen. Gegen die Beteiligten wurde ein Verfahren eingeleitet, das später eingestellt wurde. Die Erkenntnisse daraus gab ein Kontaktbeamter des BKA an die türkische Polizei weiter.
Gönül Örs konnte die Türkei inzwischen verlassen und ist wieder zurück in Köln.